Hallo,
wollte heute, 02.09.2019 meinen neuen Grandland zulassen. Zulassungsstelle hat das aber verweigert, da für das Modell/Motor (180 PS Benziner) die Zulassung durch das KBA bis zum 31.08.2019 mit Verweis auf die Emmisionswerte beschränkt war. Wem ging es auch so?
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Es warten derzeit viele auf die Papiere obwohl er schon Wochen beim Händler auf dem Hof steht.
Ist auch ein Problem mit den Dokumenten und Zulassung.
Ich bin heil froh das meiner anfang August geliefert wurde -
es wird immer toller mit dem Fahrzeug. Was hab ich mir da nur bestellt????
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Papier haben wir ja, nur ist die Frist abgelaufen.
Hätten wir am vergangenen Freitag zugelassen, wäre alles noch glatt über die Bühne gegangen. -
Das ist nicht wahr oder! Ich raste gleich aus! SL621 hat schon Recht, was haben wir uns da bloß bestellt?
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War doch klar das es an der Zulassung scheitert. Steht doch schon seit Wochen fest.
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Die logische Konsequenz muß sein: bei den nächsten Wahlen nicht Grün wählen und nichts, was mit den Grünen koaliert. Denn die haben diese Misere mit den Zulassungen zu verantworten.
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Ich hatte Kw19 bestellt soll etwa Kw46 da sein.Dann bin ich gespannt ob das mit der Zulassung bis dahin in ordnung ist.So lange warten ist nicht normal,aber andere Hersteller haben die gleichen Probleme zb.VW.
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Update:
Haben alle Unterlagen zur Anmeldung vorliegen (CE-Certifikate / Brief etc.)
Beim Erfassen des Fahrzeugs / der Fahrzeugdaten hat das System dann den Fehler "unplausibel" ausgeworfen mit dem Hinweis, dass der Code für die Motorisierung (betreffend Emissionswerte) nur bis zum 31.08. gültig war.Daraufhin hat die nette Mitarbeiterin der Zulassungsstelle sogar direkt mit Opel und mit dem Kraftfahrtbundesamt telefoniert.
Opel ist jetzt in der Klärung mit dem KBA um eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken.
Hoffe darauf, dass Opel mir morgen eine Bescheinigung zuschickt, mit der die Zulassung kurzfristig möglich ist. -
können immer noch nicht zulassen, Ausnahmegenehmigung liegt noch nicht vor.
Ergänzende Info von der KBA-Seite:Zitat:
Fragen und Antworten - Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge betreffend Abgasvorschriften
Jedem Fahrzeug liegt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity (COC)) bei. Unter Nummer 47 oder 48 ist das Abgasniveau verschlüsselt.
Ab 01.09.2019 dürfen Fahrzeuge mit den Abgasschlüsseln X, Y, ZB, ZC, ZE, ZF, ZH, ZI, ZK, ZL, ZX, ZY, ZZ, AB, BB, AC, BC, AD, AG, AH, AI, BG, CG, AJ nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung zur Erstzulassung gebracht werden.Uns hat es leider getroffen (AG), gespannt wie lange das jetzt dauert.