Alles anzeigenBetriebsstoffe gehören in den seltensten Fällen zu einem Gewährleistungs- oder Kulanzumfang - es sei denn sie sind Verursacher des Problems.
Der Ölfilter gehört in Deinem Fall zum Umfang, da sich in ihm die abgelösten Partikel des ZR sammeln.
Ölwanne war unten?
Alle Siebe gereinigt?
Wie stellt sich Dein FOH zu Folgeschäden aus der Mangelschmierung ("Fehler Motoröldruck")?
Hallo Wolfgang, danke für die Info. Dann ist dem wohl so, wobei ich die Logik nicht verstehe. Ohne den mangelhaften Zahnriemen wäre das Öl nicht verschmutzt worden (wenigstens nicht in dem Umfang, dass es getauscht werden muss). Daher wäre mein Schlussfolgerung, dass auch das Öl in dem Umfang enthalten wäre.
Ja, Ölwanne war runter, Siebe wurden lt. FOH gereinigt. Und zu Folgeschäde positioniert er sich überhaupt nicht. Aber um ehrlich zu sein: ich habe auch keine Lust mehr, da ich mich schon genug geärgert habe.
Er schiebt zb. ein Quitschen der Bremsen, das meiner Meinung nach am vorderen linken Rad entsteht, auf Flugrost auf der Hinterachse. Meinen Einwand, dass das Quitschen selbst nach einer Fahrt bis Hannover (460 km) auftritt, tat er ab damit, dass man auf Autobahnen ja wenig bremst.