Dass Angaben in der Werbung keine zugesicherten Eigenschaften sind, ist überall so und dürfte auch allgemein bekannt sein.
Werbeaussagen wörtlich zu nehmen ist daher leichtfertig und weltfremd.
Mit Betrugsvorwürfen sollte man vorsichtig sein, wenn man sich nicht eine Klage wegen übler Nachrede oder Verleumdung einhandeln will.
Grüßle, Sami 🕊️
Invitatio ad offerendum!
Solange der E-Motor nicht fehlt, eben kein wesentlicher vertraglicher
Mangel ersichtlich!
Aber dass nur nebenbei, sonst mault wieder einer.