Hallo,
ich habe leider den Fehler gemacht, mich auf die Preisliste 2019 und Mai 2020 zu verlassen (Stützlast für beide Hybrid - Modelle 70 KG),
erst in der Preisliste vom Juli 2020 (aktualisiert wegen MwSt 16 %) steht 50 KG.
Hätte besser die Angabe auch in den Kaufvertrag übernehmen sollen, jetzt habe ich meinen Grandland erhalten mit Stützlast 50 KG
(einzige Hoffnung ist noch, das ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Opel oder vom Tüv erhalte, aber geringe Hoffnung).
Meine 2 E-Bikes (ohne Akkus) plus Fahrradträger wiegen ca. 65 KG, d.h. die AHK liegt jetzt ungenutzt in der Garage (Hauptzweck
der AHK ist der Transport der E-Bikes)
Mich würde interessieren, ob auch bei den ersten ausgelieferten Modelle 50 KG im Fahrzeugschein steht, über Infos wäre ich dankbar
Viele Grüße
Peter