Hybrid: Eingetragene Stützlast im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

  • woher wissen Sie das, dass Sie diese Kommentare abgeben können?

    In einem Forum ist das "Duzen" durchaus üblich. Das "Siezen" wird eher als schwierig wahrgenommen.


    Von ein paar Norglern zu sprechen ist eine Unverschämtheit.

    Unnötiger Angriff.


    Das würde ich bewusste Irreführung nennen.

    Dann lasse das doch mal gerichtlich prüfen. Vielleicht ist auf Basis dieses "Tatbestands" tatsächlich eine Wandlung möglich.


    Was sich jetzt beim Hybrid ändert ist lediglich das höhere Gewicht durch Akku und E-Antrieb auf der Hinterachse, was ja auch zu einer geringeren Zuladung von 475kg beim Hybrid4 führt.

    Eine Verringerung der Zuladung zugunsten einer höheren Stützlast ist sicher möglich - dann aber permanent und sicher nicht wahlweise.
    Würdest Du allen Ernstes eine dauerhafte Reduzierung der Zuladung um vielleicht 50 kg auf 425 kg in Kauf nehmen wollen? Dann ist bei vier Personen aber schon Vorsicht beim Gepäck angebracht und bei fünf Personen Gepäck fast sicher ausgeschlossen.
    Und das Dilemma der ohnehin schon geringen Zuladung dürfte Opel auch davon abhalten, eine entsprechende Homologation vorzunehmen.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang


  • dann stelle ich mir als Laie aber die Frage, warum Peugeot in der Unbedenklichkeitbescheinigung u.a. schreibt


    "hiermit bestätigen wir, das gegen die Erhöhung der Stützlast an den folgenden Fahrzeugtyp seitens Peugeot Deutschland keine technischen Bedenken bestehen"


    "und kann auch nachträglich für die bereits zugelassenen Fahrzeugen der Nachtragsbestände *06 bis *08 erhöht werden"


    Von einer Verringerung der Zuladung steht da nichts.



    Zu den fehlerhaften Angaben zur Stützlast in der (unverbindlichen ) Preisliste bis Juni 2020 kann sich Opel nicht so leicht
    auf die "unverbindlichen" Angaben berufen, hier hat der Kunde doch sehr wahrscheinlich ein Rücktrittsrecht (z.B. hier mal beim ADAC googeln)


    Aber es empfiehlt sich auf jeden Falll vorher eine Rechtsberatung, insbesondere bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

    Grandland Ultimate Hybrid 165kW (224 PS) , Produktion: 19.03.2020 (Sochaux), Kaufdatum 07.2020, Rubinrot, Dach / Aussenspiegel schwarz, Lederausstattung, 230V , Fusspedale Alu, 7,4 kW On-Board-Charger, Wireless Charging, DAB+, Universal Ladekabel, AHK nachgerüstet, autom. Geschwindigkeitsassistent mit Stoppfunktion, Leichtmetallräder 7 J * 19 (Mehrspeichen) BiColor

    Historie: VW Käfer gebraucht / Neuwagen: Kadett , Zafira A, B , Meriva B , 2* Zafira C , Grandland H2 / Zweitwagen: Corsa / Karl

  • Hallo Multirider,
    woher wissen Sie das, dass Sie diese Kommentare abgeben können?....

    @Hjsglx: Nur weil ich hier meine persönliche Meinung vertrete, muß Du mich nicht angreifen.


    Zur Sache selbst: Das Opel seine Kunden bezüglich der Stützlast belügt ist mir auch klar. Deshalb habe ich meinen Kaufvertrag für den Hybrid4 ja auch storniert. Einfach mal meine Beiträge aufmerksam lesen.


    Wenn man sich mal schlau macht wie viele GrandlandX verkauft werden, wieviele davon Hydrid4 /2 sind, wieviele von den Hybriden eine Anhängerkupplung tragen und wieviele Kunden es garnicht bemerken welche Stützlast in den Papieren eingetragen ist - dann sind es für Opel nur ein paar Nörgler die sich beschweren. Und die läßt man dann laufen. Ich hätte das mit den 50 kg auch nicht bemerkt, wenn ich es hier nicht erfahren hätte. Bei der ersten Polizeikontrolle wäre es ein böses Erwachen geworden.


    Wenn Du eine Lösung erreichst um die Stützlast zu erhöhen, dann freue ich mich für Dich.


    @peter_fischmac: Eine durch Opel ausgestellte Unbenklichkeitsbescheinigung wäre natürlich eine Lösung, bei der es keine Änderungen der Homologation bedarf. Dann hat man als Kunde aber den Aufwand mit der TÜV Eintragung. Wie Wolfgang schrieb ist das Ganze mit der dann verbleibenden Zuladung nur lächerlich.


    @WolfgangN-63: Danke für Deine Verteidigung.
    Das mit der Irreführung wird nur in die Irre führen. Ich habe meinen Vertrag wegen "Nichterfüllung" stornieren können. Wie auch schon pbausr. Das was Opel im Februar versprochen hat, konnten sie nicht erfüllen.



    Gruß Rudi


    P.S.: Ich kaufe mir jetzt für den Winter erst einmal einen gebrauchten Jeep Renegade (Diesel) und im nächsten Jahr gehe ich das Thema Plugin Hybrid nochmals ganz neu an. Bis dahin gibt es bestimmt auch aktraktive Mitbewerbermodelle.

  • ....


    Von einer Verringerung der Zuladung steht da nichts.

    das muss da auch nicht stehen. Die Stützlast ist, gleich der Dachlast, immer von der Zuladung abzurechnen. Beispiel 700kg Zuladung - Fahrradträger (15kg) mit 2 Bikes (2x 20kg) = 55kg = Zuladung nur noch 645kg!

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  • Um die Polizei würde ich mir da weniger Sorgen machen. Vielmehr über die Kosten wenn ein System bricht weil die Stützlast überschritten wurde. Es gibt ja Familien die 3 Räder mitführen wollen. Auf meinen Mokka konnte ich auf den Flex Fix 60kg drauf packen und da musste ich keinen Träger abrechnen. Es war Platz für 3 Fahrräder. Wenn ich mir nächstes Jahr den Träger hole werde ich auf das Gewicht achten.

  • Mein Uebler i21 wiegt 13 kg :) Kostet allerdings auch über 600,00 €.

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    Fahrzeugübergabe: 30.11.2017

  • Ich habe jetzt auch vom Händler die offizielle Stellungnahme von Opel erfahren:
    „Eine Erhöhung der Stützlast ist nicht möglich.“

  • ja da freuen wir uns ja mal alle, NICHT! <X


    danke dir tdm für die Info :thumbup:

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