Das Schreiben muss der Händler bei Opel anfordern.
Hybrid: Eingetragene Stützlast im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
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Das Schreiben muss der Händler bei Opel anfordern.
Hab ich ab Freitag bei Opel in der Fachabteilung versucht, es gibt weiterhin von Opel keine Freigabe für eine höhere Stützlast. Das Gutachten worauf sich der TÜV-Nord in seinem Bericht bezieht ist von der GTÜ und ohne das zu kennen trägt unser TÜV-Prüfer mir keine höhere Stützlast ein.
Ich hoffe das jemand Beziehungen zur GTÜ hat und an das Gutachten kommt. Ansonsten sieht es wohl weiter schlecht aus mit der Stützlasterhöhung.
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danke ABER.... bist du sicher das du das Gutachten hochladen darfst? Stichwort Urheberrecht?
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Ich hoffe ja, ist durch den Schriftzug MUSTER doch Wertlos.
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Ich glaube nicht dann könnte auch jedes Bild oder jeder Kinofilm mit "Muster" zum legalen Download werden! Zumal im Gutachten selbst auch sowas drinstehen wird!
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Hallo,
welche AHK ist bei Euch verbaut ?
Habe jetzt eine Antwort für ein Gutachten plus anschließendeAbnahme durch Tüv und Änderung Zulassungsbescheinigung 1 erhalten
(mögliche Erhöhung der Stützlast auf 66 Kg), dafür braucht der Anbieter aber den Typ der AHK.
Bin eben längere Zeit mit Taschenlampe und Smartphone unter dem Auto gekrochen, kein Typenschild erkennbar, Handbuch habe ich nur ein
allgemeines von Westfalia
Den Opel Händler, wo ich das Auto gekauft habe und der die AHK nachträglich eingebaut hat, möchte ich nicht kontaktieren
(hat eine 1-Stern Bewertung bei Google von mir erhalten)
Das einzige, was ich erkennen kann
abnehmbare AHK : Westfalia 315 226 NN
Schutzdeckel füre Einführung AHK : Westfalia 321 628 630 121
Der Schutzdeckel ist für verschiedene Modelle gültig, u.a. auch für 315244600001,
Opel Grandland X ausser Hybrid4, ich fahre den Hybrid (2)
Werde aber auch meinen Opel Händler vor Ort fragen, muß eh wegen einem Rückruf zur Werkstatt
(laut myOpel)
Sollte ich mit dem Gutachten erfolgreich sein, informiere ich Euch
(werde aber auch meinen Opel Händler vor Ort kontaktieren wegen Einfluß auf die Opel - Garantie)
Grüße
Peter
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Hallo,
ich habe hier mal einige Seiten von den Papieren meiner AHK angefügt, das ist die AHK die von Opel verbaut wird. Ich hoffe es hilft dir.
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Mein Händler hat geantwortet, Opel bleibt dabei daß nur 50kg zulässig sind, dies wäre konstrukiv bedingt, und daß der
GTÜ Gutachter ein Einzelgutachten erstellt habe für welches er im Schadenfalle auch selbst haften müsse.
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Alles sehr seltsam. Mir sind noch 2 bekannt die laut eigener Aussage, allerdings auch auf Grund von Einzelgutachten 75 kg eingetragen bekommen haben.
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Das Einzelgutachten das ich hier eingestellt hatte, hat 75 kg aber nur für Fahrradträger und ähnliches, nicht für Anhänger oder Wohnwagen. Für Anhänger oder Wohnwagen gibt es auch Gutachten, das Angebot dafür hatte ich auch schon eingestellt. Kosten dafür ca. 500€, dann gibt es 66 kg Stützlasterhöhung und 1600 kg Anhängelast bei 8% Steigung.