Hat schon jemand mit dem Gutachten seine Stützlast erhöht bekommen?
Hybrid: Eingetragene Stützlast im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
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Ich habe nächste Woche einen Termin (wegen Rückrufaktion Grandland Hybrid ,Benzinzuführung), mein Händler will dann das Thema AHK mit mir vor Ort diskutieren .
Ich hatte ihn vorab informiert, das ich die Kosten tragen werde, habe leider erst im Juli gekauft. Spannend wird die Frage, gibt Opel das auch frei wegen der Garantie.
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War heute bei meinen FOH. Opel hat leider nur eine unverbindliche (und nicht schriftliche) Auskunft gegeben. Eine Erhöhung der Stützlast wäre per Gutachten möglich, aber von Opel nicht freigegeben , auch nicht in Zukunft
und könnte für bestimmte Autoteile zum Garantieverlust führen (Details dazu welche Teile wollte der Ansprechpartner bei Opel nicht sagen), d.h. auf Risiko des Fahrzeughalter (habe eine 4-Jahres-Garantie abgeschlossen).
D.h. den schwarzen Peter hat der Kunde
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na das soll mir im Fall der Fälle mal einer beweisen..... primär bin "ich" dummer Laie und habe eine Zulassung von einem Sachverständigen aber mal ganz ehrlich wie lange muss ich denn mit maximaler Stützlast fahren das am Fahrwerk was kaputt geht? Da ist sicher Sicherheit eingeplant! Ich sehe immer wieder einige beim Baumarkt (ok jetzt aktuell nicht ) die Ihre Hänger vor der Achse beladen damit nix nach vorne rutschen kann - da ist die Stützlast definitiv höher überschritten - Nein dadurch wird es nicht richtig aber dennoch geht da vermutlich nix kaputt zumindest bei zwischendurch mal.
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Hab ich heut bekommen zu meinem GL Hybrid x4
Zu 13: A.ZUL. 70KG STÜTZLAST B.VERW.V.LADUNGSTRÄGER
Also zumindest meine 2 E-Bikes kann ich jetzt auf der Anhängerkupplung via Fahradträger transportieren ohne gegen Gesetze zu verstoßen
sind 55 Kg gesamt (Träger 15Kg und 2 Ränder á 20Kg)
Wäre ja nie drauf gekommen, daß ich die Stützlast überschreite (bei Grundeintragung im Fahrzeugschein bei Nr.13), hät ich nicht zufällig hier im Forum diesen Thread gesehen.
Von daher hat mir das Forum hier geholfen mich im Sommer dann mit dem Transport der Räder rechtskonform zu verhalten
Danke!
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Hab ich heut bekommen zu meinem GL Hybrid x4
Zu 13: A.ZUL. 70KG STÜTZLAST B.VERW.V.LADUNGSTRÄGER
Woher hast Du den Eintrag bekommen?
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Woher hast Du den Eintrag bekommen?
TÜV Süd
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Hab ich heut bekommen zu meinem GL Hybrid x4
Zu 13: A.ZUL. 70KG STÜTZLAST B.VERW.V.LADUNGSTRÄGER
Also zumindest meine 2 E-Bikes kann ich jetzt auf der Anhängerkupplung via Fahradträger transportieren ohne gegen Gesetze zu verstoßen
sind 55 Kg gesamt (Träger 15Kg und 2 Ränder á 20Kg)
Wäre ja nie drauf gekommen, daß ich die Stützlast überschreite (bei Grundeintragung im Fahrzeugschein bei Nr.13), hät ich nicht zufällig hier im Forum diesen Thread gesehen.
Von daher hat mir das Forum hier geholfen mich im Sommer dann mit dem Transport der Räder rechtskonform zu verhalten
Danke!
Hallo,
wie bist du denn vorgegangen und gab es irgendwelche Probleme?
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ok, wie schon erwähnt, bin ich ja durch diesen Thread darauf aufmerksam geworden und hab dann in die Zulassung geschaut..... und tatsächlich nur 50 kg (Zeile 13).
Mein Verkäufer hat mir das Fahrzeug Opelintern beschafft. In den technischen Unterlagen zu dem Fahrzeug, welche er bekommen hat, stehen 70 kg. Also müssen dann ja auch 70 kg eingetragen sein. Da das aber eben nicht so war, war im Prinzip Opel selbst in der Pflicht, dies nachzureichen, was wohl auch problemlos zu machen war.