Ganz lausige Beispiele weil in allen Fällen keine Änderung der Kenngrößen nur per Eintragung erfolgt ohne daß ein
technischer und physikalischer Eingriff erfolgt der diese Änderung bedingt oder ermöglicht.
Das ist im Fall Stützlast hier anders.
die Beispiele sind nicht lausig, vor allem weil ich ja "anzweifeln" geschrieben habe. Du stellst es ja in Frage daß es einen Unterschied geben könnte
und woher nimmst Du die Weissheit dass Opel vielleicht nicht zweierlei AHKs verbaut hat?
denn irgendwo steht auch hier im Forum, daß wohl bei Fällen in dem die Stützlast umgeschrieben wurde es einen Zusatzeintrag gibt bzgl. die geänderte Stützlast nur für Fahrradträger Gültigkeit hat. Wen das nicht so wäre, würde es ja anscheinend auch keine zwei Versionen geben.
Und das mit dem kontrolliert werden und evtl. Probleme dafür zu bekommen ignorierst Du einfach ? Weil es sind ja nur 20Papierkilo Deiner Meinung nach ...
Aber mach wie du magst. Ich bin hier raus. Ich hab die 70kg und das passt für mich