In diesem Fall ist der geringste Wert maßgeblich, in unserem Fall also 80 kg.
Beim e-3008 steht die Stützlastangabe in der Preisliste, bezieht sich also auf das Fahrzeug.
In diesem Fall ist der geringste Wert maßgeblich, in unserem Fall also 80 kg.
Beim e-3008 steht die Stützlastangabe in der Preisliste, bezieht sich also auf das Fahrzeug.
Hallo Zusammen,
ich muss das Thema mal wieder vorholen.
Bei mir steht jetzt auch der Kauf von 2 E-bikes an. Und mein H2 hat ja leider nur die 50Kg Stützlast.
Wenn jemand das GTÜ Gutachten für den H2 hat wäre es super wenn er mir das per PN zukommen lassen könnte.
Ich danke schon mal im vor raus.
Gruß Mathias
Hast Du das Thema, in dem Du geschrieben hast, auch gelesen?
Die Stützlasterhöhung wird mit VIN-bezogenen Gutachten durchgeführt.
Das stimmt nicht, in meinem Gutachten steht keine VIN!
Ich habe das "Problem" über 3,5 Jahre schlicht durch ignorieren gelöst, es hat sich nie jemand für die Stützlast im Zusammenhang
mit einem Fahrradträger interessiert. Wenn es für die 50kg einen technischen Grund gab hat sich dieser nicht offenbart und durch
Euren Papierkram ändert sich an der Technik auch nichts. Also wofür der Aufwand?
Hat sich ja jetzt erledigt, der Neue hat wieder 75kg wie es sich gehört.
Mit diesem Gutachten habe ich meine Eintragung bekommen!
Die Kopie hat bei GTÜ gereicht!
Wenn jemand das GTÜ Gutachten für den H2 hat wäre es super wenn er mir das per PN zukommen lassen könnte.
Hallo Mace
um die Auflastung in deine Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen benötigst du neben dem Mustergutachten, das Sikzorro ja netterweise bereits in Posting #334 bereit gestellt hat, eine individuelle Änderungsabnahme von einer zugelassenen Prüfstelle (z. B. DEKRA). Insofern hat WolfgangN-63 auch recht mit seinem Hinweis auf die VIN.
Die Kosten für die Änderungsabnahme und die Eintragung haben Ende 2021 ca. 50,- bzw. ca. 25,- € betragen.
Wenn das - nicht unterschriebene - Mustergutachten von der Prüfstelle nicht akzeptiert wird, versuche es woanders. Wenn du die Beiträge in diesem Thread durchguckst, wirst du sehen, dass der Kauf eines neuen Gutachtens (ca. 300,-€ / 2021) nicht erforderlich ist.
Für den Fall das man mal kontrolliert wird! Kostet eben bei 50% überschreitung 25 Euro
Das Buß- bzw. Verwarngeld dürfte das kleinere Übel sein, weil nämlich ziemlich sicher die Weiterfahrt untersagt wird. Das heißt, man muss (mindestens) ein Fahrrad abladen, stehen lassen und später abholen oder eine andere Alternative zum Transport wählen (z. B. einen Anhänger mieten, auf dem man dann unter den Augen der Polizei für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sorgen muss.
Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden mag gering sein, im Fall der Fälle gehen die Unannehmlichkeiten aber sicher über die 25,- € Strafe hinaus.
Noch schlimmer kann es kommen, wenn es einen Unfall gibt und die Versicherung wegen der fehlenden Eintragung auf den Standpunkt stellt, sie sei nicht leistungspflichtig (Betriebserlaubnis erloschen).
Viel Spaß dann beim Streit darum, wer recht hat und wer nicht.
Gruß aus Hilden
cbs3000
Moin,
erstmal danke für das Gutachten und die Hinweise.
Ich habe mir hier schon die 34 Seiten durch gelesen. Das ich noch ein wenig mehr tun muss ist mir klar.
Ich werde dazu dann berichten. Ob es so geklappt hat.
Gruß
Mathias
Bitte unbedingt zu einer GTÜ-Stelle gehen, TÜV und Dekra machen manchmal Probleme!