Na da hab ich doch mal im Vertrag nachgeschaut:
"Konstruktions- oder Formänderung, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die
Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer
zumutbar sind..."
Nachdem für mich ja keine Änderung zumutbar ist, dürfte das mit einer möglichen Änderung ja fast klar sein.
Interessant ist auch der Satz mit dem Liefertermin:
"Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern..."
Das wird bei mir interessant über KW41. Unverbindlicher Liefertermin war bei mir KW35.
Das ganze wäre viel einfacher, wenn meine Bestellung nicht über x Zwischenhändler laufen würde.
Mein netter OSP hat das Fzg. bei einer Leasinggesellschaft bestellt (ich lease nicht, ich kaufe).
Die Gesellschaft (Sitz in Oberbayern) hat das Wägelchen bei einem Händler in NRW bestellt.
Das ganze nur, weil ich nicht den vollen Listenpreis zahlen wollte.
Deswegen warte ich immer noch auf die PA oder FIN.
Was macht man nicht alles für die %