Moin,
das die grundsätzlichen Umstände ärgerlich und höhere Gewalt sind ist klar.
Aber darum geht es nicht.
Wenn der Hersteller nicht in der ursprünglichen Zeit, aus den genannten Gründen, liefern kann und ggf. nicht mal weiß wann, dann kann er aber reinen Wein einschränken und dies auch proaktiv kommunizieren und dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Händler und Käufer lange im Dunkeln lassen was Lieferzeiten angeht oder immer wieder verschieben, zeugt nicht von Courage.
Beste Grüße
Maik