Bestellung und Wartesaal - Bestellen und Lieferzeit - Opel Grandland GLX
-
-
Soweit ich weiß sind die Werksferien KW31 bis 33.
Wie verträgt sich das denn mit meinem aktuellen Lieferdatum 5.8.? Das wäre dann mitten in den Werksferien.
-
Was hast du bestellt? Hybride kommen mW alle aus Eisenach. Was ist mit den Verbrennern. Läuft da noch was in Frankreich?
Gruß
Chris -
-
Aber mit unverbindlichem Termin kann man frühstens wenn er 6 Wochen überschritten wurde anfangen Druck zu machen.Hallo Diesellotte,
woher nimmst du diese Zeitangabe?
Kann man das nachlesen oder gibt es da ein Urteil? -
Hallo Diesellotte,
woher nimmst du diese Zeitangabe?
Kann man das nachlesen oder gibt es da ein Urteil?Ja das ist richtig. Bei einen NICHT fixen Termin kannst du erst nach 6 Wochen des unverbindlichen Termins den Verkäufer anfangen eine Frist zu setzen. Dadurch kommt er dann in Verzug. Und deine Frist muss auch angemessen sein. Also ca. 4-6 Wochen nochmal obendrauf. Heißt : unverbindlicher Termin + 3 Monate.
Ja....man ist ganz schön gearscht. Aber man hat dem nun mal zugestimmt.Grüße
-
Ja das ist richtig. Bei einen NICHT fixen Termin kannst du erst nach 6 Wochen des unverbindlichen Termins den Verkäufer anfangen eine Frist zu setzen. Dadurch kommt er dann in Verzug. Und deine Frist muss auch angemessen sein. Also ca. 4-6 Wochen nochmal obendrauf. Heißt : unverbindlicher Termin + 3 Monate.Ja....man ist ganz schön gearscht. Aber man hat dem nun mal zugestimmt.
Grüße
Also meines Wissens ist das nur eine Faustregel und wird auch von Gerichten von Fall zu Fall unterschiedlich ausgelegt. Es gibt da keine feste Regel. Es muss halt angemesssen sein. Aber was heißt das? Wenn sich der Liefertermin nachweislich durch Corona verschiebt, werden das die Gerichte auch berücksichtigen?!
Ich glaube, dass es besser ist mit seinem Händler eine vernünftige Basis zu finden. Wahrscheinlich kommt man auf diese Art schneller an sein Ziel und findet gemeinsam eine Lösung. Der Händler ist ja auch an einer guten Kundenbeziehung interessiert. Der andere Weg scheint mir doch sehr unsicher zu sein.Gruß
Holsaca -
Zitat
Kann man das nachlesen
Ja das kann man , in den sog. " Neuwagenverkaufsbedingungen" - des ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbeunter "Abschn. IV. Nr. 2 S. 1, 2"
des " wozu man im Kleingedruckten des Vertrages sicherlich einen Hinweis findest.
Danach gilt dann nach Verzug setzen normal §286 BGB finden wir die gesetzliche Frist von 30 Tagen.
Also rein formal, bleiben 6 Wochen nach dem unverbindlichen Termin, danach hat der Händler noch 4 Wochen zum ausliefern um die Vertragspflicht zu erfüllen - Da sind wir also schonmal bei 10 Wochen später, ohne Corona etc. sonstwas.
https://www.vdik.de/wp-content…fsbedingungen_12_2016.pdf
ZitatWenn sich der Liefertermin nachweislich durch Corona verschiebt, werden das die Gerichte auch berücksichtigen?!
Sicherlich, dann wäre das dann aber die Frage wie das vor Gericht entschieden wird. Wenn die Autos zigfach vorhanden sind, dann wäre das wohl kaum als "Ausrede" zu gebrauchen. Und andererseits kann es dann sein das wegen Corona die Geschäftsgrundlage gestört ist, und die Frist unzumutbar lang wäre usw. usf.
Dazu muss das ganze allerdings auch erstmal vor ein Gericht kommen, bis man da einen Termin dann bekommt wird ebenfalls Wochen dauern was da passiert ist nicht sicher, und Zeit und Geld kostet das natürlich alles auch.Also "unverbindlicher Termin" + faktisch 3 Monate - ist dann sowieso schon der "normale Zeitraum" den der Händler zur Verfügung hat.
Aber, in diesen "Neuwagenverkaufsbedingungen" finden wir auch etwas zu "höherer Gewalt".
ZitatFühren entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Also mal genau reinschauen in die eigenen Verträge.Ich denke aber mal das man in diesem "Pufferzeitraum" von ca 3 Monaten auch ausliefern können wird. Die Werke waren ja nicht ewig zu und die Wissen selber auch dass längerer Ausfall richtig teuer wäre.
ZitatIch glaube, dass es besser ist mit seinem Händler eine vernünftige Basis zu finden. Wahrscheinlich kommt man auf diese Art schneller an sein Ziel und findet gemeinsam eine Lösung. Der Händler ist ja auch an einer guten Kundenbeziehung interessiert. Der andere Weg scheint mir doch sehr unsicher zu sein.
Sicherlich, wenn es einem "pressiert" sollte eigentlich kein vernünftiger Händler ein Problem haben wenn man umdisponiert. Spätestens wenn er in Verzug ist dann sitzt aber eigentlich genug "sanfter Druck" auf ihm selber auf den Kunden zuzugehen und eine Lösung wie z.B. ein anderes Fahrzeug (mit Rabatt) anzubieten. -
moin !! also meiner steht beim Händler muss jetzt nur noch angemeldet werden !!!
-
Glückwunsch freu mich für dich endlich mal wieder was positives hier