Kein Vertrag mit Opel sondern nur mit den Händlern, und die Bestellung ist eine fast völlig "unverbindliche" Terminlieferung.
Hab ja grad mit Skoda ein ähnliches Thema: Superb iV Anfang Februar bestellt, unverbindlicher Liefertermin Juli. Wahrscheinliche Lieferung Ende 2020, eher Anfang 2021.
Rein rechtlich ist es so, dass man bei einem unverbindlich fixierten Liefertermin dem Händler 6 Wochen Zeit geben muss zu liefern. Wenn er dann immer noch nicht liefern kann, muss man im noch eine letzte, am besten schriftlich einzufordernde Nachfrist von 2 Wochen einräumen.
Danach kann man vom Kauf zurücktreten. Streng genommen ist der Händler danach sogar verpflichtet eventuellen Schadenersatz zu leisten, wenn man durch die Nicht-Lieferung Sondereffekte zu verkraften hat.
DIe Händler lehnen einen Rücktritt natürlich erstmal pauschal ab, klar. Wenn man sie jedoch freundlich aber bestimmt auf die Rechtslage hinweist, besser gesagt auf den Umstand das man die Rechtslage überhaupt kennt, kürzt das die Diskussionen meist signifikant ab.
...die Händler sind nämlich in der Regel in keinster weisse blöde und kennen diese Regularien selbst sehr genau...
...soooo unverbindlich ist so ein unverbindlicher Liefertermin also gar nicht...