Also einfach so die bestellte Austattung abändern geht mal gar nicht. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit von PSA/OPEL!
Bestellung und Wartesaal - Bestellen und Lieferzeit - Opel Grandland GLX
-
-
Also einfach so die bestellte Austattung abändern geht mal gar nicht.
Das sehe ich genauso.
Eine einseitige Änderung ohne Ankündigung und Zustimmung des Kunden dürfte wohl juristisch einem Vertragsbruch nahekommen.
Eine Abnahmeverpflichtung gibt es für etwas, das man nicht bestellt hat, definitiv nicht.
Problem dabei: Dann hat man immer noch kein Auto ...
-
Moin,
Rechte bei Mängeln am NeuwagenDer Verkäufer muss euch das Fahrzeug mangelfrei übergeben.www.adac.deschau mal hier, da kannst du genau nachlesen, welche Rechte du hast....
-
Moin,
schau mal hier, da kannst du genau nachlesen, welche Rechte du hast....
Wenn man sich das genau anschaut sind das nicht viele:
1. Der Verkäufer muss Ihnen ein mangelfreies Auto übergeben. Nach dem Gesetz liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
2. Zeigt sich ein Mangel am Auto, müssen Sie den Verkäufer zur kostenlosen Nacherfüllung (d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung) auffordern und eine angemessene Frist setzen.
3. Für ab dem 1.1.2022 geschlossene Verträge reicht es aus, wenn Sie als privater Käufer den Händler nachweisbar über die Mängel informieren. Der Händler muss diese dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Macht er das nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
4. Der Verkäufer darf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur dann verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Wann das der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
5. Der Händler kann bei Verträgen ab dem 1.1.2022 gegenüber dem privaten Käufer beides verweigern: die Nachbesserung und die Ersatzlieferung, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind. Der private Käufer kann den Kaufpreis dann mindern oder bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten.
6. Zurücktreten können Sie nur bei einem erheblichen Mangel. Das ist der Fall, wenn der Mangel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder die Mängelbeseitigungskosten fünf Prozent des Kaufpreises überschreiten.
Wenn ich das so zusammenfasse, dann hat man bei abweichender Ausstattung bestenfalls die A....karte gezogen und kann etwas Minderung rausschlagen. Da sich fehlende Ausstattung eher nicht auf auf die Verkehrssicherheit auswirkt hat man wohl keine Chance auf Rücktritt.
Die einzige Option wäre wohl, das Fahrzeug gar nicht erst abzunehmen, aber dann hat man eben wie WolfgangN-63 geschrieben hat immer noch kein Auto. Aber auch dazu sollte man sich vorher rechtlich absichern.
-
Wenn man sich das genau anschaut sind das nicht viele:
1. Der Verkäufer muss Ihnen ein mangelfreies Auto übergeben. Nach dem Gesetz liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
2. Zeigt sich ein Mangel am Auto, müssen Sie den Verkäufer zur kostenlosen Nacherfüllung (d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung) auffordern und eine angemessene Frist setzen.
3. Für ab dem 1.1.2022 geschlossene Verträge reicht es aus, wenn Sie als privater Käufer den Händler nachweisbar über die Mängel informieren. Der Händler muss diese dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Macht er das nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
4. Der Verkäufer darf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur dann verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Wann das der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
5. Der Händler kann bei Verträgen ab dem 1.1.2022 gegenüber dem privaten Käufer beides verweigern: die Nachbesserung und die Ersatzlieferung, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind. Der private Käufer kann den Kaufpreis dann mindern oder bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten.
6. Zurücktreten können Sie nur bei einem erheblichen Mangel. Das ist der Fall, wenn der Mangel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder die Mängelbeseitigungskosten fünf Prozent des Kaufpreises überschreiten.
Wenn ich das so zusammenfasse, dann hat man bei abweichender Ausstattung bestenfalls die A....karte gezogen und kann etwas Minderung rausschlagen. Da sich fehlende Ausstattung eher nicht auf auf die Verkehrssicherheit auswirkt hat man wohl keine Chance auf Rücktritt.
Die einzige Option wäre wohl, das Fahrzeug gar nicht erst abzunehmen, aber dann hat man eben wie WolfgangN-63 geschrieben hat immer noch kein Auto. Aber auch dazu sollte man sich vorher rechtlich absichern.
Aber wenn das Fahrzeug anstatt Allrad nur Frontantrieb hat wären das die 5%?
-
Aber wenn das Fahrzeug anstatt Allrad nur Frontantrieb hat wären das die 5%?
Das sind mit Sicherheit mehr als 5%. Aber wieso gehst du davon aus, dass du keinen H4 bekommst? Nur weil er nicht mehr bestellbar ist? Bei der Umstellung auf die Facelift Variante konnte man den Vorgänger auch nicht mehr konfigurieren und bestellen, trotzdem wurde der noch eine ganze Weile gebaut.
-
habe gerade Anruf bekommen.Ultimate gibt es nicht mehr. Stadessen bekomme ich den Elegance mit allen Paketen. Außerdem bekomme ich Automatik.Bestellt hatte ich Schaltwagen.Preis bleibt gleich.Status ist er in 30 ( Produktion).
-
habe gerade Anruf bekommen.Ultimate gibt es nicht mehr. Stadessen bekomme ich den Elegance mit allen Paketen. Außerdem bekomme ich Automatik.Bestellt hatte ich Schaltwagen.Preis bleibt gleich.Status ist er in 30 ( Produktion).
Dann bist du schon weiter wie ich. Versuche mich am Donnerstag mal mit dem FOH zusammen zu setzen
-
Das sind mit Sicherheit mehr als 5%. Aber wieso gehst du davon aus, dass du keinen H4 bekommst? Nur weil er nicht mehr bestellbar ist? Bei der Umstellung auf die Facelift Variante konnte man den Vorgänger auch nicht mehr konfigurieren und bestellen, trotzdem wurde der noch eine ganze Weile gebaut.
Weil seit dem 09.11. kein H4 mehr gebaut wird in Eisenach. Da wird das dann schwierig 😞
Einzige Option wäre dann auf den GSe upgraden um die entsprechende Leistung zu haben.
-
Beim - unbeteiligten - Mitlesen bekommt man den Eindruck, dass die aktuellen Kunden von Opel genauso gut an einer Lotterie teilnehmen könnten ...
Bei mir fehlte bei der Übernahme im Oktober 2021 nach - aus damaliger Sicht nicht akzeptablen, aus heutiger Sicht aber mehr als glücklichen - sieben Monaten Wartezeit nur die Platte zum kabellosen Aufladen des Handys in der Armlehnenhöhle. Der dafür in der Bestellung kalkulierte Aufpreis in Höhe von 150,- € war auf der Rechnung bereits abgezogen.
Ob das noch die gute alte Zeit war ... ?
Allen Wartenden drücke ich ganz fest die Daumen, dass ihr möglichst bald ein Auto bekommt, das wenigstens annähernd dem entspricht, was ihr bestellt habt ...
Grüßle, Sami 🕊️