Den Gutachter zahlt vorab die Rechtsschutz. Und bei einem für die vorherige Werkstatt negativem Befund das quasi aufgrund der vorgegangenen Reparatur der Motorschaden eingetroffen ist zahlt den Gutachter dann die Werkstatt. Dann allerdings wird es vor der Klage einige Briefwechsel geben und nur ohne eine Einigung werden wir uns dann vor Gericht sehen. Insofern ich nicht der Superpechvogel bin und niemand am Motorschaden Schuld hat außer mir selbst weil ich den Wagen gekauft habe.... dann ist es eben so und ich schaue was ich dann mache, und berichte.
PS: Danke für den Link