Motorschaden 2.0 Diesel bei 28.500 Km

  • Den Gutachter zahlt vorab die Rechtsschutz. Und bei einem für die vorherige Werkstatt negativem Befund das quasi aufgrund der vorgegangenen Reparatur der Motorschaden eingetroffen ist zahlt den Gutachter dann die Werkstatt. Dann allerdings wird es vor der Klage einige Briefwechsel geben und nur ohne eine Einigung werden wir uns dann vor Gericht sehen. Insofern ich nicht der Superpechvogel bin und niemand am Motorschaden Schuld hat außer mir selbst weil ich den Wagen gekauft habe.... dann ist es eben so und ich schaue was ich dann mache, und berichte.


    PS: Danke für den Link :thumbup:

  • Hi zusammen,


    der Antrag für die Kostenübernahme des Sachverständigen wurde abgegeben. Alle Beteiligten von Opel streiten natürlich alles ab was mit dem Motorschaden zu tun hat. Die wollen oder können mir nicht sagen aus welchem Grund der Motorschaden entstanden ist. Ergo: Sachverständiger muss her.
    Noch ist nichts erwähnenswertes passiert. Wird noch lange dauern bis sich der Wage von selbst bewegt :(

  • Wenn das halbwegs "zeitnah" erledigt werden soll wirst du das Gutachten wohl selbst "vorfinanzieren" müssen, um die 500€ musst du dafür rechnen.

    Wenn die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage macht, musst du den sowieso selber bezahlen.


    Wobei dann die Frage wäre ob man das nicht gleich besser für die Reparatur bei einem Instandsetzer ausgibt.

  • Ja das sind Fragen die berechtigt sind. Es ist eine Investition in die Wahrheit. Wie es eben bei Investitionen ist, kann es gut gehen und es sich gelohnt haben oder mann muss die Investition abschreiben und weiter machen als ob nichts passiert ist...

    Aber ohne Sachverständigen geht hier nichts. 250 Km nach dem Werkstattbesuch, einem kapitalem Motorschaden bei 28.500 km wär ich doch blöd wenn ich nicht das Geld investieren würde um herauszufinden was die Ursache für den Motorschaden ist.

  • Ich versteh dich gut, hab nebenbei auch einen Rechtsstreit mit ner gegnerischen Versicherung wegen einem Totalschaden eines meiner anderen Autos laufen.

    Abschleppkosten, Gutachten, Selbstbeteiligung Rechtsanwalt sind aber schnell 1200€ durch, für ein Auto das trotz neuem Motor nur noch ca 2,2 Wiederbeschaffungswert hatte. - Bei einem "fast neuen" Auto ist das aber eine ganz andere Geschichte.


    Hätte den Gutachter in dem Fall sofort selbst beauftragt und hingeschickt. Wochenlang nicht weiter wissen, kein Ersatzwagen, Nutzungsausfall das sind alles hohe Opportunitätskosten.

  • Hätte den Gutachter in dem Fall sofort selbst beauftragt und hingeschickt. Wochenlang nicht weiter wissen, kein Ersatzwagen, Nutzungsausfall das sind alles hohe Opportunitätskosten.

    Ja, später ist man schlauer. Aber wer was bezahlt steht noch offen.

    Sollte der Gutachter herausfinden das die Werkstatt den Schaden verursacht hat dann zahlen die alles da sei dir mal sicher das ich es einklagen werde. Ersatzwagen, Ausfall, Schaden und alles andere wie Anwalt, Sachverständigen, Wertverlust und pi pa po. ;)
    Falls die sauber gearbeitet haben dann zahle ich es, ganz klar. Die Zeit ist der entscheidende Faktor. Mittlerweile ist es eine klare Unternehmens und Versicherungstaktik immer auf Zeit zu spielen bis der Kunde auf der Strecke bleibt. Nach dem Motto wer den längeren Atem hat siegt. Ich werde wenn es sein muss Jahre weiter machen. Dann bin ich nun mal so gestrickt. Die Wahrheit muss ans Tageslicht und dann gilt es das Recht sich einzuklagen da bin ich mir sicher. Aber eine Antwort von Opel wie "Keine Ahnung warum der Motorschaden eingetreten ist" zahle bitte 4.500€ und auf wiedersehen geht eben nicht.