AHK abnehmbar ab Werk

  • Ich habe die Kugel jetzt am Fahrzeug und die Verlängerung mit Kabelbindern am Haken befestigt, dies wird noch geändert, geht aber so auch. Das bleibt jetzt bis zum Räderwechsel im Herbst/Winter so.

    Dumme Frage: Ist das nicht so daß man eine abnehmbare Anhängerkupplung abmachen muß, wenn man nichts zieht? Genauso ein leerer Fahrradträger? Sonst gibt es Bußgeld, wenn man erwischt wird.

    Gruß Sigi

  • Dumme Frage: Ist das nicht so daß man eine abnehmbare Anhängerkupplung abmachen muß, wenn man nichts zieht? Genauso ein leerer Fahrradträger? Sonst gibt es Bußgeld, wenn man erwischt wird.

    Gruß Sigi

    Nein so ist es nicht, der Haken darf nur nicht das Kennzeichen verdecken und das passiert beim GLX nicht. Vor kurzer Zeit gab es im Internet dazu einen ausführlichen Bericht.

  • Danke @leo1921. Das stimmt soweit, wie ich jetzt gesehen habe, allerdings kommentiert das der TÜV basierend auf §30c (1) STVZO wie folgt: »Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt.« Das ist wohl schon ab und an passiert, wie einige leidvoll berichten.

    Gruß Sigi

  • Hallo erst mal, bin der Arni, neu hier und habe am Mittwoch mein eigenes Vorruhestandsgeschenk beim netten Opel Dealer Rudhart in Lauingen abgeholt und fahre nun auch wieder Opel.

    Wie schon Opa mit Admiral u. Kapitän, Vater mit diversen Rekords, ich dann mit ersten Kadett, meine Frau seit 2017 den Meriva.

    Nach langer Suche bei allen Hybrid Dealern, war dann der Grandland X Hybrid4 AWD Ultimate mit dem Preis / Leistungsverhältnis als Vorführwagen auch noch in der favorisierten Farbe rot / schwarz mein Favorit und wurde direkt gekauft. Fährt echt super, einziges Manko die fehlende AHK. Laut Aussage Opel kein Problem abnehmbare AHK nachträglich anzubauen, darum habe ich auch diesen Grandland gekauft. Rudhart hätte hier auch direkt angebaut, aber es gab wohl Lieferverzug von vier Wochen, wovon drei schon rum sind.

    Jetzt habe ich letzten Montag beim örtlichen Händler bestellen / anbauen lassen wollen, bekommen aber 0 Antworten, zum L Datum, weder bei diesem Händler noch von Opel direkt vorgestern selber, bis auf eine Ticket Nr. Wiederholt zugesagte Rückrufe, offizielle Auftragsannahme auch Fehlanzeige.

    Da ich zwei MTB´s auf AHK Träger und auch Mopped auf Minihänger transportieren muss, aber nicht kann, bin ich ziemlich sauer.


    Bin selber bis Ende des Monats Strategic Key Account Manager und war entsetzt über bislang gemachten Erfahrung mit Opel Autohäusern auch bei der Entscheidungsfindung (Ausnahme Opel Rudhart Lauingen) Der regionale Dealer scheint nicht wirklich Interesse zu haben, was zu verkaufen, anzubauen und später Service zu machen, also zufriedenen Kunden gewinnen zu können.

    Ich hatte mich auch auf einen Monat Wartezeit eingestellt, hänge aber nun in der Luft. Hat hier wer im Forum einen Tipp für guten Opel Service Partner im Pott ? Haben extrem guten Schrauber, aber der Wagen hat noch bis März 2022 verlängerte Garantie, die ich nicht riskieren möchte.

    Wenn ich auch noch einen Tipp bekomme, welches das Thule Fuss-Kit für den Thule Wingbar ist, wäre auch super, denn wer hätte es gedacht, D-Reling ist anders als beim bislang genutzten Dienstwagen Volvo XC 60,


    Thx


    Arni


    PS. keine Angst halte mich sonst kurz, aber Vorstellung gehört sich halt

  • Hallo Arni,


    zuerst ein herzliches Willkommen hier im Forum, hier gibt es einige Mitglieder die wirklich was drauf haben. Hier wirst du um einiges Schlauer. Allzeit gute und knitterfreie Fahrt.?

  • Danke @leo1921. Das stimmt soweit, wie ich jetzt gesehen habe, allerdings kommentiert das der TÜV basierend auf §30c (1) STVZO wie folgt: »Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt.« Das ist wohl schon ab und an passiert, wie einige leidvoll berichten.

    Gruß Sigi

    Das ist wieder typisch deutsch und was ist mit einer festen AHK?

    Ich kann das nicht so richtig nachvollziehen?‍♂️

  • @leo1921

    Bei einer starren Kunpplung kann der Fahrer keinen Einfluss auf die sog. Betriebsgefahr nehmen.

    Bei der abnehmbaren schon.


    Das alles hat mit "typisch deutsch" nichts zu tun sondern eher mit dem Maß an Rücksicht, das jeder einzelne gewillt ist, aufzubringen.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang