Da habe ich kürzlich mal in einer Auto-Sendung was drüber gesehen (mir sind diese Flügelchen vorher auch schon bei anderen Autos aufgefallen).
Diese Flügelchen sind zur Erfüllung der gesetzliche Vorgaben zur Radabdeckung da -> Gemäß §36a StVZO bzw. Richtline 78/549/EWG
Bei dem Bild oben im ersten Beitrag sind vermutlich 215-er Reifen drauf, da sieht man es nicht so gut (und mit der Reifenbreite und Einpresstiefe hätte es wohl auch noch keine gebraucht zur Erfüllung der Vorgabe, aber es stehen ja auch 225-er mit anderen ET's in den Papieren also muss er dafür auch schon vorgerüstet sein).
Habe daher mal ein Bild von mir angehängt mit 225-er. Da die Heck-Partie früh nach nach Innen geht, muss man mit dem Flügelchen tricksen, damit dem Gesetz genüge getan ist und der 50 Grad Wert nicht "gerissen" wird.
Hier kann man die 30/50-Grad Regel gut im Bild sehen. Gilt für vorne und hinten -> KLICK
Ich vermute daher, daß es sich bei der Verbesserungsmaßnahme (beim Astra GTC von Germarier) um eine Art Rückruf handelte, damit es beim nächsten TÜV kein Gemecker gibt.
Denn das Thema Radabdeckung gehört zum Standard-Gemecker der TÜV-Prüfer, wenn breite Reifen aufgezogen sind (und den GTC hast Du sicherlich mit artgerechter Bereifung gefahren )