Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowieAlles anzeigen
weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung,
wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort
aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit
und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem
Für Leute wie mich, die da nur halbwegs etwas verstehen ist das leider nicht erklärt.
In meinem Fahrzeugschein stehen ja nur die 7,5 J X18 225 x 55 R 18 drin.
Im COC stehen noch 2 zusätzliche drin. bei den 19er die 235 x 50 R 19
Da ich ja überhaupt nichts davon verstehe und nirgends sehe, dass die 245 x 45 R 19 welche ich drauf mache auch erlaubt sind seh ich halt nur Fragezeichen weil ich nicht weiß ob meine gewünschte Rad/Reifenkombination zu den serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen zählen.
Eigentlich würde ich als Leie sagen, JA die gehören dazu, weil ich ja nur die 245er oder die 235er auf diese Felge machen kann und da das Gutachten ja für diese Felge zählt, sollte es ja passen.
Als Wolfgang oben etwas vom Rollumfang geschrieben hatte, musste ich das auch erst einmal Googlen.
Also jetzt mal für die ganz dummen wie mich, Ist es richtig das meine gewünschte Felgen und Reifen zur serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen gehören und ich tatsächlich dafür auch nachdem Einbau der Federn, keine extra Abnahme für die Reifen und Felgen bräuchte und die ABE tatsächlich ausreichen würde?