Tatsache ist.
Auch wenn die Felgen vom Fremdhersteller die gleichen Maße haben wie die Serienfelgen und Bereifung.
Du muss diese mit der Tieferlegung eventuell eintragen und abnehmen lassen, auch wenn für die Felgen eine ABE vorliegt. .
Deshalb unbedingt vorher abklären bei der zuständigen Prüforganisation.
Unter Punkt III steht zwar nicht notwendig, aber so manche Prüforganisation sieht das anders bzw. die Rennleitung.