Felgen und Fahrwerk Kombination

  • Tatsache ist.

    Auch wenn die Felgen vom Fremdhersteller die gleichen Maße haben wie die Serienfelgen und Bereifung.

    Du muss diese mit der Tieferlegung eventuell eintragen und abnehmen lassen, auch wenn für die Felgen eine ABE vorliegt. .

    Deshalb unbedingt vorher abklären bei der zuständigen Prüforganisation.

    Unter Punkt III steht zwar nicht notwendig, aber so manche Prüforganisation sieht das anders bzw. die Rennleitung.

  • Tatsache ist.

    Auch wenn die Felgen vom Fremdhersteller die gleichen Maße haben wie die Serienfelgen und Bereifung.

    Du muss diese mit der Tieferlegung eventuell eintragen und abnehmen lassen, auch wenn für die Felgen eine ABE vorliegt. .

    Deshalb unbedingt vorher abklären bei der zuständigen Prüforganisation.

    Unter Punkt III steht zwar nicht notwendig, aber so manche Prüforganisation sieht das anders bzw. die Rennleitung.

    Nichts anderes hab ich oben gefragt.

    Ob ich laut den vorhandenen Gutachten usw. Probleme beim eintragen bekomme oder ob das so erst mal passt.

    Vom Gutachten und ABE im Handschuhfach liegen haben usw. war ja nicht die Frage.


    Und wenn die Konstellation laut Gutachten ok ist, so wie ich das nun aus den Kommentaren verstehe, wird es mir der TÜV Prüfer sehr wahrscheinlich auch eintragen.

    Und wenn nicht, geht man halt zu einem anderen.


    Wenn nun meine COC oder die Gutachten was anderes sagen würden, dann muss ich das natürlich erstmal abklären.


    Für mich ist es wichtig ob das nun von Grund an so überhaupt passt. Nicht das ich etwas veranlasse was am Schluss gar nicht geht weil irgendwo was schleift und schon anhand der Gutachten klar ist, es kann nicht funktionieren.

    Ich frage nicht erst andere, was ich darf.

    Wenn ich an etwas glaube, handele ich danach.

  • Zitat

    ch denke nicht das das Fahrverhalten eine Rolle bei der Abnahme spielt.


    Also Scheissegal? Ok.



    Im Gutachten steht, dass der Einbau unbedenklich ist, auch mit anderen Rädern wenn für diese eine ABE vorliegt.


    Fahrwerk einbauen und beim Tüv eintragen lassen, kann ja auch gleich die einbauende Werkstatt mit ihrem Hausprüfer erledigen. Thema abgehakt.


    Danach eintragungsfreie Räder nach Gusto drauf.


    Fahrwerk eingetragen, Felgen ABE. Was soll der Tüv, oder gar die Polizei da wollen und mit welcher Begründung und Rechtsgrundlage?


    Knackpunkt bei der Wahl der Bereifung wäre höchstens ob der Wagen die alten 235/50/R19 eingetragen hatte, da wären nämlich Kotflügelverbreitungen hinten mit dran. Betrifft aber wenn dann maximal auch nur 2020er Baujahr, der 2.0 Diesel ist dann ja eh aus dem Sortiment geflogen.

  • Also Scheissegal? Ok.



    Knackpunkt bei der Wahl der Bereifung wäre höchstens ob der Wagen die alten 235/50/R19 eingetragen hatte, da wären nämlich Kotflügelverbreitungen hinten mit dran. Betrifft aber wenn dann maximal auch nur 2020er Baujahr, der 2.0 Diesel ist dann ja eh aus dem Sortiment geflogen.

    Ja, das Fahrverhalten ist mir da zweitrangig. Das der Komfort dadurch schwindet kann ich mit leben.


    Die 235/50 R19 stehen als Alternative im COC mit drin.


    Ich hab es jetzt gewagt und mit die genannten Felgen bestellt. Mit den 245/45 R19 Reifen so wie von Wolfgang empfohlen da mir dies auch bei dem Online Reifen Rechner verständlich sichtbar wurde :)

    Die Federn hab ich ja schon am Freitag bestellt.

    Nach den ganzen positiven Rückmeldungen denke ich das es so passen sollte und es ohne Probleme eingetragen bekomme.


    Werde auf jeden fall Rückmeldung geben.

    Ich frage nicht erst andere, was ich darf.

    Wenn ich an etwas glaube, handele ich danach.

  • Zitat

    Das der Komfort dadurch schwindet kann ich mit leben.


    Komforteinschränkung seh ich unter Normalbedingungen gar nicht so krass.

    Die originalen 235/50/19 haben dem Auto auf der Lenkung aber schon viel Agilität und Wenigkeit genommen und weil se Bockschwer waren auch Leistung gekostet, deine Borbets sind da aber deutlich leichter weswegen das jetzt nicht groß schlimmer als mit den Serien-18ern sein sollte.


    Was genervt hat wegen dem niedrigen Reifenquerschnitt war das "Versetzen" der starren Hinterachse in Kurven bei Fahrbahnunebenheiten. Könnte mit den von Wolfang empfohlenen 245ern sich aber auch ausgleichen das es zumindest nicht schlimmer als Serie ist.

  • Hallo nochmals,


    nach den ganzen antworten hier und weiteren Recherchen bin ich ja zu dem Entschluss gekommen das beides laut Gutachten und ABE erlaubt ist.

    Aber trotzdem nach Einbau beider Sachen, das ganze abgenommen werden muss.


    Ohne Tieferlegung, dürfte ich die Felgen ohne Abnahme fahren, weil ja die ABE dafür da ist.


    Soweit ist ja alles richtig?


    Nun hat mir mein FOH geantwortet, welcher seinem TÜV Prüfer meine Email an Ihn mit allen Gutachten und ABE zur Abklärung vorgelegt hat.


    Der Prüfer sagte, die Federn müssen eingetragen werden (Soweit richtig und klar)

    Die Felgen müssen nicht eingetragen werden weil ja ABE dafür da ist. Aber ABE zählt doch nur ohne Tieferlegung?

    Ich frage nicht erst andere, was ich darf.

    Wenn ich an etwas glaube, handele ich danach.

  • Der Prüfer sagte, die Federn müssen eingetragen werden (Soweit richtig und klar)

    Die Felgen müssen nicht eingetragen werden weil ja ABE dafür da ist. Aber ABE zählt doch nur ohne Tieferlegung?

    Neunzehn79


    Das ist es ja was ich sagte.

    Kannst du denn nicht persönlich zu einer Prüfstelle fahren?

    Du kannst zu jeder X- Beliebigen Prüf Organisation fahren.

  • @Grand-Opel


    Ich sitz von 8 bis 6 auf der Arbeit. Kann da nicht einfach so weg.


    Im Endeffekt sind die Aussagen ja nicht schlimm. Wichtig ist das alles anscheinend so zusammen passt. Ich würd mir die Reifen auch trotz ABE eintragen lassen weil ich alles im Fahrzeugschein haben will um unnötigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen und keine ABE mit herum schleppen muss. Der Einfachheit halt. Federn muss ich sowieso prüfen lassen.


    Die Aussage hatte mich jetzt nur verwirrt, dass ich trotz Tieferlegung keine Abnahme für die Felgen bräuchte.

    Ich frage nicht erst andere, was ich darf.

    Wenn ich an etwas glaube, handele ich danach.

  • Neunzehn79

    Die ABE für die Felgen gilt nur in Zusammenhang mit dem serienmäßigen Fahrwerk.

    Da Du Tieferlegungsfedern verbauen willst, gilt das nicht mehr und sowohl Federn als auch Felgen müssen abgenommen und können (wie heißt es doch so schön: bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren) eingetragen werden.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang


  • Leute es steht doch im Gutachten für die Federn.




    I