Fehlende Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge aus auslaufenden Serien unter Anwendung von §8 Absatz 2 EG-FGV, in Verbindung mit Artikel 49 der VO (EU) 2018/858

  • Aber offensichtlich setzen das ja nicht alle Zulassungsstellen so durch.

    Vorsicht:

    Wenn nach einer Zulassung festgestellt wird, dass Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Zulassung nicht erfüllt waren, ist die Zulassung nichtig.

    Und niemand von uns möchte unter diesen Voraussetzungen z.B. in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt werden.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang


  • Ich hab Kontakt zu 3 Opel Autohäusern die das Problem theoretisch kennen aber praktisch noch keinen Fall der nicht- Zulassung hatten.

    Servus Acki,

    dann wäre es doch super von Dir, wenn du mal für mich den Kontakt herstellen könntest, um zu erfahren, wie die die Fahrzeuge zulassen.

    Nochmal: Es geht nicht um Tageszulassungen, oder Gebrauchtwagen, die VOR dem 07.07.24 erstmals zugelassen waren. Es handelt sich um Lagerfahrzeuge oder Vorlauffahrzeuge, die noch nicht nach der Richtlinie VO 2018/858 ausgestattet sind. Dazu zählen z.B. Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Unfalldatenspeicher, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Rückfahrassistent, Reifendrucküberwachung, Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.

    Und bei den beiden dick markierten Voraussetzungen fehlt es beim Opel Grandland aktuell. Selbst Fahrzeuge die aktuell vom Band laufen, haben die aktuellen Voraussetzungen noch nicht. Erst der Nachfolger wird alle Assistenzsysteme haben.

    Wie ebenfalls schon geschrieben, wurde von anderen Herstellern im Vorfeld eine Sammel-Ausnahmegenehmigung erwirkt bei KBA. Nur Stellantis hat dies aktuell noch nicht.


    Also wenn deine bekannten Autohäuser die Sammel-Ausnahmegenehmigung für den Grandland zur Verfügung stellen können, sehr gern, her damit. Lass ich mir auch was kosten.


    Eine EINZEL-Ausnahmegenehmigung kann selbst beantragt werden. Aber auch das hatte ich bereits geschrieben. Privatperson für 238€, Bearbeitungsdauer aktuell ca. 5 Wochen+.


    Und die Einzelgenehmigung ist nicht meine Aufgabe. Opel muss ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, was zulassungsfähig ist.

    Und das ist es aktuell nicht.


    Im Anhang mal ein Beispiel von Landrover/Jaguar, deren Sammel-Ausnahmegenehmigung. Kostet übrigens für den Hersteller pro Fahrzeugtyp 123,-€ für die ersten 10 Fahrgestellnummern, jede weitere FIN 10,30€.

    Wenn jetzt Stellantis bzw. Opel alle Einzeln abfragt kommt da ein nettes Sümmchen zusammen.

    Oder, wie ich wohl eher vermute, die sitzen das aus, bis sich der Kunde selbst das Teil besorgt oder der Händler die 238,-€ übernimmt, weil er das Fzg. ausliefern möchte.

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    Hier nochmal ein Text aus dem Netz von mein auto:


    Neue Assistenzsysteme werden Pflicht

    In einem weiteren Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden ab dem 7. Juli 2024 in Deutschland verschiedene Assistenzsysteme in allen neu zugelassenen Pkw verpflichtend sein. Dazu gehören Systeme wie ein automatischer Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent und ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Auch ein Rückfahrassistent, ein Abbiegeassistent, ein Kollisionswarner und eine Blackbox zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung bei Unfällen werden obligatorisch.

    Diese Maßnahme folgt einer EU-Verordnung und gilt bereits seit dem 6. Juli 2022 für neu entwickelte Autos. Ab dem 7. Juli 2024 müssen sie in allen neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Aktuelle Fahrzeuge müssen diese Systeme nach derzeitigem Stand nicht nachrüsten.

    Opel Grandland, Modell Enjoy, bestellt: 08.03.24, produziert: 02.07.24 in Eisenach, 11.07.24 bei Händler eingetroffen, 12.07.24 Zulassungsversuch - aber ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich, Zulassung durch Händler dann am 30.07.24, Auslieferung 31.07.24

    gelieferte Ausstattung abweichend von Ursprungsbestellung durch Modelljahresänderungen

    Bestellt: Opel Grandland 1.2, AT, Anhängerkupplung, Ganzjahresreifen, Sitzheizung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tommy19 () aus folgendem Grund: Ergänzungen.

  • Es geschehen noch Wunder.

    Heute kam der Anruf vom Freundlichen, es ist vollbracht! Die Ausnahmegenehmigung liegt vor.


    Scheinbar wurden jetzt doch durch Stellantis / Opel für jede Baureihe Ausnahmegenehmigungen in das Opel-interne Netzwerk gestellt. Bei der für gestern angekündigten Telko von Stellantis / Opel wurden die Händler dazu unterrichtet und die Vorgehensweise erklärt.


    Somit wird mein Grandland jetzt doch zulassungsfähig und wird jetzt sogar über den Freundlichen zugelassen.


    Das der Hersteller was tun muss und hier im Zugzwang ist, war ja klar.

    Aber auch die Händler so im Regen stehen zu lassen ist schon ne starke Leistung. Hätte ich von einem so großen Hersteller, wie Opel nicht erwartet.

    Wobei mir ein anderer Händler, bei dem ich ja ebenfalls vorstellig war um hier eine Info oder Hilfe zu holen, gesagt hatte: "Jetzt mit Stellantis wissen wir erstmal, was wir an GM hatten. Das ist eine reine Katastrophe."


    Nach der aktuellen Odyssey kann ich mir das gut vorstellen. Zumal hier die Kommunikation ja vollkommen unterirdisch war. Selbst bis heute ist noch nicht das Ticket über den Kundenservice beantwortet worden, wobei es in der Eingangsmail heißt, innerhalb von meist 5 Tagen, wird dies bearbeitet und beantwortet. Heute ist der 13.Tag ohne Antwort.

    Aktuell möchte ich festhalten, das der Kundenservice des Herstellers gut Luft nach oben hat, der Händler aktuell noch mein Vertrauen genießt und ich auf alle Fälle wieder bei ihm vorstellig werde, sollte der Grandland einen Service benötigen, oder evtl. Problemchen bereiten.


    Ich werde jedenfalls hier weiter schauen, mir Tipps und Tricks holen und vielleicht auch nebenbei noch was Nützliches beitragen können.

    Opel Grandland, Modell Enjoy, bestellt: 08.03.24, produziert: 02.07.24 in Eisenach, 11.07.24 bei Händler eingetroffen, 12.07.24 Zulassungsversuch - aber ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich, Zulassung durch Händler dann am 30.07.24, Auslieferung 31.07.24

    gelieferte Ausstattung abweichend von Ursprungsbestellung durch Modelljahresänderungen

    Bestellt: Opel Grandland 1.2, AT, Anhängerkupplung, Ganzjahresreifen, Sitzheizung.

  • ..

    Scheinbar wurden jetzt doch durch Stellantis / Opel für jede Baureihe Ausnahmegenehmigungen in das Opel-interne Netzwerk gestellt. Bei der für gestern angekündigten Telko von Stellantis / Opel wurden die Händler dazu unterrichtet und die Vorgehensweise erklärt...

    aha - zentral wird was gemacht - der Druck war wohl doch schon hoch, Du nicht alleine mit dem Problem!

    und offenbar traf auch den Händler keine Schuld, wenn es tatsächlich erst jetzt zur Telko kam + Netzwerk mit Genehmigung zu versorgen.

    „Sagen Sie jetzt nichts, Hildegard!“ (Loriot)

  • Hallo,

    meine Frage in die Runde..

    Meine Tochter und ich selbst haben uns im Dezember jeweils einen neuen Opel Grandland Ultimate 1.2 AT zugelegt. Beide Fahrzeuge wurden im November vom Opel-Händler als Tageszulassung zugelassen. Nach der Auslieferung haben wir bei beiden Fahrzeugen festgestellt, das die Spurverlassenswarnung und der Spurhalteassistent nicht funktioniert. Und das bei beiden Fahrzeugen - ist schon seltsam....

    Das Fahrzeug meiner Tochter wurde schon überprüft, Batterie abgeklemmt, Kamera überprüft - die Werkstatt meinte letztendlich - müsse der Verkäufer klären, ist wohl nicht richtig programmiert. Über die Feiertage passiert da aber nichts. Kannst das mit diesem Thema Fehlende Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge aus auslaufenden Serien zusammenhängen? Für weitere Infos wäre ich dankbar...


    P.S. Ich kenne den Spurhalteassistent bereits aus meinem Grandland X

  • Meine Tochter und ich selbst haben uns im Dezember jeweils einen neuen Opel Grandland Ultimate 1.2 AT zugelegt.

    Neu heisst in dem Fall wirklich neu, also irgendwann in Q4/2024 gebaut? oder nur für Euch neu ?

    Mit nicht richtig programmiert fällt mir nur das von dem GSe Besitzer ein, bei dem wohl einiges beim Update/Programmieren schief ging und fast gar nichts funktionierte....ich schau mal ob ich den Thread auf die Schnelle finde.


    edit: den Thread hier meinte ich

  • Gratulation zu den beiden neuen Fahrzeugen.

    Also die Ausnahmegenehmigung von der ich gesprochen hatte, betraf nur Fahrzeuge welche VOR dem Datum 05.07.2024 gebaut wurden und deren VIN schon festgestanden hat. Für diese Fahrzeuge konnte der Hersteller beim KBA mit Nennung der VIN eine entsprechende Ausnahmegenehmigung ( Sammelausnahmegenehmigung mit VIN-Liste ) erhalten.

    Fahrzeuge welche NACH dem 05.07.2024 produziert wurden MUSSTEN und MÜSSEN die neuen Helferlein haben.


    Unabhängig davon sollte aber bei beiden Fahrzeugen ein Spurhalteassistent vorhanden sein. Bei unserem ist dieser drin und war auch Serienausstattung ( Grandland Enjoy ). Ich kann diesen aber mit einem Schalter in der Mittelkonsole ein- und ausschalten.


    Vielleicht konnte ich ein wenig weiterhelfen.

    Opel Grandland, Modell Enjoy, bestellt: 08.03.24, produziert: 02.07.24 in Eisenach, 11.07.24 bei Händler eingetroffen, 12.07.24 Zulassungsversuch - aber ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich, Zulassung durch Händler dann am 30.07.24, Auslieferung 31.07.24

    gelieferte Ausstattung abweichend von Ursprungsbestellung durch Modelljahresänderungen

    Bestellt: Opel Grandland 1.2, AT, Anhängerkupplung, Ganzjahresreifen, Sitzheizung.

  • Erstmal Danke für die schnellen Infos - gehe jetzt erstmal davon aus , dass bei beiden Fahrzeugen hier nicht richtig konfiguriert wurde.

    Ist zwar seltsam , dass der Fehler bei beiden Fahrzeugen auftritt und zudem es unterschiedliche Filialen einer Opel Autohaus Gruppe sind.

    Bin jetzt mal gespannt, welche Werkstatt den Fehler als erstes behebt.....

    Halte Euch auf dem laufenden, wie es ausgeht....


    Danke....

  • Hallo,


    das war ich mit dem GSe, bei dem etliche elektronische Funktionen nach der Übergabe nicht gegeben waren (u.a. Spurhalteassistent, Tempomat, Verkehrsschilderkennung, aber auch Matrixlicht und schlüsselloses Öffnen und die „Fußbedienung“ der elektrischen Heckklappe). Mir wurde vom Freundlichen erklärt, dass die Fahrzeuge vor der Übergabe an den Kunden die finale Software aufgespielt bekommen. Dabei kann es passieren, dass nicht alles komplett übertragen wird, aber trotzdem der korrekte Abschluss der Installation angezeigt wird. Wenn dann die Funktionen nicht nochmal überprüft werden, erhält Kunde eben ein halb fertiges Auto und die Stimmung steigt … war bei mir auch so. Aber mit einem Werkstattaufenthalt war die Sache dann auch erledigt. Seitdem läuft alles wie es soll.

    Tipp: Check doch an euren Autos mal systematisch alle elektronischen Helferlein. Bei mir waren es Funktionen, bei denen man keinen Zusammenhang vermutet. Ich drücke euch die Daumen, dass sich das Ärgernis an euren Autos auch unkompliziert erledigen lässt.


    Grüße

    Christian