Hallo zusammen!
Ich habe einen Grandland im März 24 bestellt und er ist nun endlich am 10.07. beim Händler eingetroffen.
Nun wollte ich heute das Fahrzeug zulassen, was mir aber auf Grund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung nicht gelang.
Es müssen alle Neufahrzeuge seit dem 07.07.24 die aktuellen Bestimmungen erfüllen und somit über einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, einen Notbremsassistenten, ein Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten sowie eine Blackbox verfügen.
Vom KBA wurden den Herstellern pro Baureihe eine Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn Fahrzeuge zwar gebaut, aber noch nicht zugelassen wurden. Leider weiß mein Händler was davon, noch hat er diese vorliegen.
Kann denn hier jemand diese
Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge aus auslaufenden Serien unter Anwendung von §8 Absatz 2 EG-FGV, in Verbindung mit Artikel 49 der VO (EU) 2018/858
incl. der FIN-Liste für die Baureihe Grandland, Enjoy, Automatik zur Verfügung stellen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.