Fehlende Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge aus auslaufenden Serien unter Anwendung von §8 Absatz 2 EG-FGV, in Verbindung mit Artikel 49 der VO (EU) 2018/858

  • Hallo zusammen!

    Ich habe einen Grandland im März 24 bestellt und er ist nun endlich am 10.07. beim Händler eingetroffen.

    Nun wollte ich heute das Fahrzeug zulassen, was mir aber auf Grund einer fehlenden Ausnahmegenehmigung nicht gelang.

    Es müssen alle Neufahrzeuge seit dem 07.07.24 die aktuellen Bestimmungen erfüllen und somit über einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, einen Notbremsassistenten, ein Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten sowie eine Blackbox verfügen.

    Vom KBA wurden den Herstellern pro Baureihe eine Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn Fahrzeuge zwar gebaut, aber noch nicht zugelassen wurden. Leider weiß mein Händler was davon, noch hat er diese vorliegen. :/


    Kann denn hier jemand diese

    Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge aus auslaufenden Serien unter Anwendung von §8 Absatz 2 EG-FGV, in Verbindung mit Artikel 49 der VO (EU) 2018/858

    incl. der FIN-Liste für die Baureihe Grandland, Enjoy, Automatik zur Verfügung stellen?


    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Opel Grandland, Modell Enjoy, bestellt: 08.03.24, produziert: 02.07.24 in Eisenach, 11.07.24 bei Händler eingetroffen, 12.07.24 Zulassungsversuch - aber ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich, Zulassung durch Händler dann am 30.07.24, Auslieferung 31.07.24

    gelieferte Ausstattung abweichend von Ursprungsbestellung durch Modelljahresänderungen

    Bestellt: Opel Grandland 1.2, AT, Anhängerkupplung, Ganzjahresreifen, Sitzheizung.

  • Ist dafür ein neuer thread notwendig?

    Wo Du es doch bereits dort angebracht hast...


    „Sagen Sie jetzt nichts, Hildegard!“ (Loriot)

  • Kurzes Update:

    Von der versprochenen Reaktion des Händlers zur weiteren Vorgehensweise war heute nichts zu merken. Habe zwar am Samstag ein Antragsformular unterschrieben, aber was da jetzt weiter passiert, keine Ahnung. Die hatte der Händler auch nicht. Scheint ja so zu sein, das mein Auto der erste mit dem Problem ist.


    Dann habe ich heute bei Opel in Rüsselsheim angerufen. Genau so eine schwache Leistung.

    Man hat ein Ticket aufgemacht und wird sich vielleicht in den nächsten 5 Tagen zu meinem Anliegen melden. Aber so richtig scheint da auch keiner was zu wissen.

    Die neue Verordnung besteht nun seit 9 Tagen und noch kein Händler hat deutschlandweit ein neues Lagerfahrzeug oder Bestellfahrzeug nach dem 07.07.24 zugelassen und keine Probleme??? Versteh ich nicht.


    Ein Anruf beim KBA in Flensburg brachte wenigstens etwas Licht ins Dunkel. Der Händler, bzw. Opel könnte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen/erstellen. Es wäre ja nicht das erste mal, das so etwas durchgeführt wird. Sie wüssten wie das geht. Ob es sich bei Opel um reine Einzelgenehmigungen oder um eine Sammelgenehmigung handelt, was hier Opel macht, wollte man mir nicht mitteilen.

    Ich als Privatperson kann allerdings auch eine Einzelgenehmigung bekommen. Formular ausfüllen, Unterlagen einreichen und dann nach aktuell mind. 4 Wochen könnte ich die benötigte Ausnahmegenehmigung gegen eine Gebühr von 238,00 € erhalten. Hallo? Ich zahle 39.000€ für ein Auto und wenn ich es fahren will, nochmal 238€ für eine Genehmigung und dann nochmal Zulassungsgebühren???


    Was wäre, wenn der Händler die Zulassung mit verkauft hätte?


    Jetzt mal auf Deutsch: Habe ich die Schnauze voll!!!! Die bei Opel verkaufen ein Neufahrzeug für 39.000€ und bringen es dann nicht fertig eine Ausnahmegenehmigung hier mitzuliefern, zumal die Thematik seit 3 Jahren bekannt ist! Andere Hersteller scheinen hier mehr Kundenfreundlichkeit und Engagement zu haben. Audi, BMW, Landrover, Honda, Suzuki, VW, Seat/Cupra, .... haben eine Sammel-Ausnahmegenehmigung beantragt und geben dies direkt bei Kauf mit.

    Ehrlich gesagt hab ich eigentlich auf den Grandland nicht wirklich mehr Lust. Hab ihn zwar am Freitag live gesehen und muss sagen, sehr schön. Wenn da nicht das Aber wäre...

    Erst die Verzögerung von Bestellung bis Lieferung, bzw. die fehlende Kommunikation des Händlers wegen der Verzögerung. Dann jetzt diese Ka....

    Und was mich besonders ärgert ist die Tatsache, das sich irgendwie keiner zuständig fühlt.

    Naja, die Kiste ist verkauft, Kohle ist da, wie der Käufer jetzt die Kiste zulässt ist doch egal.


    Liegt es an dem Händler oder liegt es an Opel, ich kann es nicht sagen und es ist mir auch eigentlich Wurst. Ich will die Karre zulassen und brauch dazu die Genehmigung.

    Opel Grandland, Modell Enjoy, bestellt: 08.03.24, produziert: 02.07.24 in Eisenach, 11.07.24 bei Händler eingetroffen, 12.07.24 Zulassungsversuch - aber ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich, Zulassung durch Händler dann am 30.07.24, Auslieferung 31.07.24

    gelieferte Ausstattung abweichend von Ursprungsbestellung durch Modelljahresänderungen

    Bestellt: Opel Grandland 1.2, AT, Anhängerkupplung, Ganzjahresreifen, Sitzheizung.

  • wow, echt krass in was für eine "Niemandsland"-Position du damit manövriert bist. Staatenlos. Siehe Tom Hanks, jahrelang im Duty-free verweilend...(nach einer wahren Begebenheit..)...

    „Sagen Sie jetzt nichts, Hildegard!“ (Loriot)

  • Das Problem wird evtl. weitere Neuwagenkäufer treffen, die entweder ein Lagerfahrzeug oder, ebenfalls wie ich, einen bestellt hatten und dann jetzt übernehmen.

    Wie bereits gesagt, ich kann aktuell nicht bewerten ob es am Händler liegt oder an Opel / Stellantis selbst.


    Wäre cool, wenn wir im Forum einen hätten, der da Auskunft geben kann, wie es ggf. bei anderen Händlern läuft, einen Verkäufer oder jemanden der auch gerade seinen übernommen hat und selbst zulässt.

    Opel Grandland, Modell Enjoy, bestellt: 08.03.24, produziert: 02.07.24 in Eisenach, 11.07.24 bei Händler eingetroffen, 12.07.24 Zulassungsversuch - aber ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich, Zulassung durch Händler dann am 30.07.24, Auslieferung 31.07.24

    gelieferte Ausstattung abweichend von Ursprungsbestellung durch Modelljahresänderungen

    Bestellt: Opel Grandland 1.2, AT, Anhängerkupplung, Ganzjahresreifen, Sitzheizung.

  • News: Ich habe mal wieder beim Händler vorgesprochen und fragte, was es denn Neues gibt, bzgl. Ausnahmegenehmigung.

    Er hätte das Formular jetzt zu Opel gesendet und eine Herstellerbescheinigung angefordert. Wenn er diese hat, kann das Formular, die Kopie der Zulassungsbescheinigung II, der CoC, und Rechnung dann an eine weitere Mailadresse innerhalb Opels versendet werden und die Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

    Das ist genau die Vorgehensweise wie wenn ich als Privater beim KBA eine beantragen würde.

    Auch hier muss ich das bei Opel gesehene Formular ( allerdings hatte das eine Deckseite von Stellantis ), die Herstellerbescheinigung, die Rechnung und CoC und Brief an das KBA senden.

    Also war meine Vermutung richtig, das Opel / Stellantis bisher keine Sammel-Ausnahmegenehmigung beim KBA beantragt hatte/hat und alles aktuell nur einzeln abfragt. Wie lange hier die Wartezeit ist kann ich nicht sagen. Privat jedenfalls, wie schon geschrieben, 5 Wochen.

    Der Geschäftsführer des AH hat mir den Rat gegeben noch etwas zu warten, bis dann die Infos über das "Intranet" verteilt werden zu den Ausnahmegenehmigungen.

    Also scheint im Hintergrund wohl gerade ein Antrag auf Sammel-Ausnahmegenehmigung durch Opel beim KBA zu laufen, vermute ich.

    Er scheint da wohl bissl mehr zu wissen und kann/will da nichts sagen.

    Die direkte Anfrage bei Opel ist bis jetzt unbeantwortet.

    Opel Grandland, Modell Enjoy, bestellt: 08.03.24, produziert: 02.07.24 in Eisenach, 11.07.24 bei Händler eingetroffen, 12.07.24 Zulassungsversuch - aber ohne Ausnahmegenehmigung nicht möglich, Zulassung durch Händler dann am 30.07.24, Auslieferung 31.07.24

    gelieferte Ausstattung abweichend von Ursprungsbestellung durch Modelljahresänderungen

    Bestellt: Opel Grandland 1.2, AT, Anhängerkupplung, Ganzjahresreifen, Sitzheizung.

  • Ach Leute, bestellt immer noch jemand Autos?



    Händler interessiert das nicht?


    Auto kann nicht zugelassen und benutzt werden werden, - Mangel nach §434 BGB - (2) 2.

    https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html -

    Das ist dasselbe wie wenn das Auto ohne Windschutzscheibe kommen würde.


    Händler soll kostenlosen Leihwagen stellen bis er "nachgebessert" und die Zulassung hat oder Rücktritt vom Kaufvertrag.


    Fertig.