Aber offensichtlich setzen das ja nicht alle Zulassungsstellen so durch.
Vorsicht:
Wenn nach einer Zulassung festgestellt wird, dass Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Zulassung nicht erfüllt waren, ist die Zulassung nichtig.
Und niemand von uns möchte unter diesen Voraussetzungen z.B. in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt werden.