Da stimme ich @Methusalem zu, die Papiere können und dürfen erst hergestellt und verschickt werden, wenn der Händler das Fahrzeug physisch übernommen hat. In dem Moment muss der Händler zahlen und es tritt der sog. Gefahrübergang auf den Händler ein.
Das kann ich so nicht bestätigen. Bei meinem waren die Papiere vor dem Auto beim Händler.
Das hatte ich auch schon mal geschrieben. Hatte meinen Händler gefragt, wie das sein kann. Weil viele hier so lange auf die Papiere warten mussten. Er sagte, sobald der Wagen eine Fahrgestellnummer hat, kann der Händler die Papiere abfordern. Dann sind sie auch pünktlich mit dem Wagen da.