Anhängelast auflasten

  • Hallo in die Runde!

    Hat jemand versucht die Anhängelast beim GLX aufzurüsten?

    Mein 1.6 Turbo hat eine Anhängelast von 1.600 kg bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg.

    Unser Wohnwagen hat leider 1.800 kg zGG.

    Im Netz findet man angebliche Gutachten zu unverschähmten Preisen (>525,00€).

    Opel schrieb mir heute, dass eine Auflastung weder vorgesehen noch möglich ist.

    Bin dadurch jetzt etwas verwirrt!

    Hat irgendwer Ideen oder gar so ein Gutachten zur Hand?


    Grüße aus dem Hunsrück

    Olaf

    • 1,6 Ltr , 180 PS, Ultimate, 8-Gang Automatk, bril. rot met., EZ 04.19 AHK abnehmbar

  • Mein 1.6 Turbo hat eine Anhängelast von 1.600 kg bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg.

    Unser Wohnwagen hat leider 1.800 kg zGG.

    Der 2.0D hat eine Anhängelast von 2.000 kg und würde Deinen Wohnanhänger ziehen dürfen.


    Im Netz findet man angebliche Gutachten zu unverschähmten Preisen (>525,00€).

    Diese Gutachten sind nicht angeblich und unverschämt (ohne "h") schon gar nicht.

    oder gar so ein Gutachten zur Hand?

    Die Gutachten werden für eine VIN ausgestellt und sind nicht übertragbar.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang


  • Hallo,
    eine Auflastung der Anhängelast ist bei mir auch nicht vorgesehen gewesen und nicht möglich, trotz Werksanhängerkupplung. Anfragen bei Opel, TÜV Nord und Dekra brachten auch nichts. Hatte einen 1.5 Diesel mit 130 PS und konnte nicht mal 100 kg mehr Anhängelast bekommen. Ich wollte nur auf 1400 kg Anhängelast für den Caravan eine Hochstufung. Nur der 2.0 Diesel ist eigentlich brauchbar für den Caravanbetrieb.
    Diesen Gutachten bzw. Auflastungen aus dem NETZ brauchst du keinerlei Beachtung schenken.
    Da ich das leidige Thema mit den immer schwerer werdenden Wohnwagen auch satt habe, werde ich mir nun einen Vito anschaffen. Viel Hoffnung gibt es für deinen Bedarf nicht wirklich.

    VG
    Tom

  • Olaf


    Hier im Forum ging es bisher immer nur um die Auflastung bei der zulässigen Stützlast, und auch das nur bei den GLX-Hybrid-Modellen, die ja ab Werk nur mit 50 kg belastet werden dürfen. Das ist für einen Fahrradträger mit zwei eBikes in der Regel zu wenig.

    Soweit ich das verstanden habe, gibt es für die Stützlast-Auflastung auf 75 kg ein Mustergutachten, auf das man sich berufen und mit dem man einen Teil der für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere anfallenden Kosten ersparen kann. Die Stützlasterhöhung gilt aber - nach meiner Kenntnis - nur bei der Verwendung von Trägersystemen und nicht im Anhängerbetrieb.

    Die Anhängelast wird in dem Mustergutachten nicht beurteilt und und bleibt in den Fahrzeugpapieren unverändert.


    Wo 'im Netz' hast du denn von angeblichen Gutachten zur Veränderung der Anhängelast gehört?

    Und warum hast du vor der Anschaffung des GLX und/oder des Wohnwagens nicht überprüft, ob die beiden zusammenpassen?


    Grüßle, Sami 🕊️

    🕊️ 'Natur ist kein Konsumgut, sondern die Basis unserer Existenz.' (Interview, Der Spiegel, 2019') 🕊️


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  • Samina


    Klar habe ich mich damit beschäfftigt, was mein GLX ziehen darf. Werde halt den WoWa ablasten auf 1.600 kg. Wäre halt nur schön gewesen, hätten wir seine Möglichkeiten ausschöpfen können.

    Werde mir dann wohl zukünftig einfach überlegen müssen ob ich mir nicht ein anderes Fabrikat zulegen sollte. Aber mal abwarten, meiner ist ja erst 5,5 Jahre alt....


    @ Tom


    Mit dem Vito habe ich auch schon geliebäugelt 😃


    Wolfgang


    Für 200 kg mehr, für 3 Urlaube im Jahr für ca. 2 Jahre, ist das nicht wenig.


    Und danke für dir Korrektur meines Rechtschreibfehlers. Habe wohl schneller am Handy getippt als gedacht.

    Entschuldigung an alle Lektore!


    Danke für die schnellen Antworten!!!

    Gruß

    Olaf

    • 1,6 Ltr , 180 PS, Ultimate, 8-Gang Automatk, bril. rot met., EZ 04.19 AHK abnehmbar

    Einmal editiert, zuletzt von Olaf ()

  • Warum möchtest du ihn denn ablasten lassen? Du darfst den Wowa weiter ziehen, darfst ihn halt nicht mehr als insgesamt 1600 kg beladen. Wobei du noch die Stützlast von 75 kg hinzurechnen kannst, die wird nämlich dem zGG des Zugfahrzeuges angerechnet. Also insgesamt 1675 kg.

    Eine Ablastzung kostet dich nur unnötig Geld.


    Das ist das gleiche Prinzip wie bei den kleinen "Baumarkthängern" Fast alle dürfen 750 kg wiegen, oft hat ein PKW aber nur eine ungebremste Anhängelast von 550 kg. Die darf man ja zb. mit Gartenabfällen beladen trotzdem fahren.


    Das soll keine Belehrung sein, bitte nicht falsch verstehen, aber vielleicht war dir das ja so nicht bewusst


    Grüße

  • camperoli


    Danke 👌 für den Hinweis!!!!! 👍


    Ich habe mich, aufgrund deines Hinweises, mal bei einer Autobahnpolizeistation erkundigt.


    DU HAST RECHT!!!


    Es zählt nicht das eingetragene zGG des Anhängers, sondern das tatsächliche Gewicht. Und, das darf die Anhängelast des KFZ nicht übersteigen.

    In meinem Fall wären es dann 1600 kg + 70 kg (Stützlast).

    Das Geld für die Ablastung kann ich mir somit wirklich sparen!


    DANKE dir nochmal 👍


    Grüße

    • 1,6 Ltr , 180 PS, Ultimate, 8-Gang Automatk, bril. rot met., EZ 04.19 AHK abnehmbar

  • Ja mit dem Ablasten wird es auch nicht billiger bei Überladung , sollte Dich die Rennleitung mal kontrollieren. Je nach Land welches Du bereisen möchtest, ist das dann verkraftbar. Wie hier schon geschrieben, solltest Du in eine Kontrolle kommen und hast den Wagen nicht ablasten lassen, dann wird gewogen und solltest du drüber sein, bezahlst du das Wiegen + Bußgeld. Mir hatte man immer gute Hoffnung gemacht, dass man den GLX auflasten könnte, aber wurde dann auch eines Besseren belehrt leider und hatte den Caravan dann nicht mehr voll beladen. Ich werde deswegen nun auf einen Vito umsteigen, extralang mit 2,5 t Anhängelast., da bei uns nun auch noch neue E-Bikes dazu gekommen sind. Für mich gab es ein Fatbike mit 1000 Watt als Klapprad und das wiegt auch wieder etwas mehr. Und so geht es dann mit dem GLX nicht mehr weiter. Mit der Variante den Caravan nicht mehr voll zu machen, wirst Du aber auch nicht glücklich.