A09 sagt genau genommen das hier:
"Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird."
Da keine weitere Auflage den Betrieb mit Ketten erlaubt, gehe ich davon aus, dass Schneekettenbetrieb nicht vorgesehen ist.