Fahren dürfte er/sie schon.
Nur im Falle eines Unfalles zahlt die Versicherung vielleicht nicht
Im Fall einer Kontrolle zahlt der Halter aber bestimmt
nämlich das Strafmandat
also runter mit den falschen Socken
Fahren dürfte er/sie schon.
Nur im Falle eines Unfalles zahlt die Versicherung vielleicht nicht
Im Fall einer Kontrolle zahlt der Halter aber bestimmt
nämlich das Strafmandat
also runter mit den falschen Socken
Alles anzeigensicherlich war es von Opel nicht beabsichtigt das es um den Reifen solche Verwirrungen gibt. Da der Reifen in seiner ursprünglichen Art wohl eher für das leichte Gelände gedacht ist, wahrscheinlich die wenigsten Käufer jedoch nicht vorhaben im Gelände oder auf schlecht ausgebauten Feldwegen damit rumzufahren, hätte man das auch anders lösen können.
Z.B. im Konfigurator klar auf diesen Punkt hinzuweisen, wer den fürs Gelände will, kauft den. Für alle anderen, die einen Allwetterreifen im Klassischen Sinn wollen, also für Sommer/Winter und nur auf "normalen" Straßen, hätte man einen entspr. Konfiguratorposten schaffen können. Das wäre sicher entspannter für alle Beteiligten. Conti hat ja gesetzeskonforme GJR im Angebot, warum also nicht? So muß nun jeder für sich sehen das er das beste für sich raus holt. Und wer sich mit der Materie überhaupt nicht auskennt, warum auch, er hat ja Allwetterreifen drauf, ist sich des Gesetzesverstoßes gar nicht bewußt und wird u.U. böse erwachen wenn dann die Tickets kommen oder gar schlimmeres passiert.
Für die Querleser noch kurz erklärt:
Wer den Reifen bis Produktionszeitpunkt 5217 auf dem Wagen hat ist safe, er darf, aufgrund einer Übergangsfrist, bis einschl. 09/2024 auch im Winter damit fahren....Glück gehabt.
Wer allerdings den gleichen Reifen ab Produktionszeitpunkt 0118 auf dem Wagen hat darf diesen seit dem 01.01.2018 NICHT mehr im Winter fahren da ihm das Alpine Schneeflocken Symbol fehlt.
Hallo @andyE
Nur hier:
"Wer allerdings den gleichen Reifen ab Produktionszeitpunkt 0118 auf dem Wagen hat darf diesen seit dem 01.01.2018 NICHT mehr im Winter fahren da ihm das Alpine Schneeflocken Symbol fehlt."
... wäre anzumerken ... ... ...
Fahren darf man schon, sofern keine winterlichen Bedingungen herrschen.
In D gilt keine generelle Winterreifenpflicht, sondern lediglich eine "situative -". D.h. wenn etwas passieren sollte und die Versicherung o.ä. der Auffassung, dass es aufgrund der winterlichen Verhältnisse geboten gewesen wäre Winterreifen (also mit alpinen Pictogramm) zu fahren, hat man schlechte Karten.
Der Gesetzgeber gibt keinen Zeitraum für Winterbereifung vor! Spinnt man das weiter und im Juli schneit's, dann hat man sich darauf einzustellen!
MfG
KLARA
das kam von Conti
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass es sich beim CrossContact LX 2 um einen Sommerreifen handelt, der bedingt durch die Profilgestaltung über eine eingeschränkte Wintertüchtigkeit (M+S Kennzeichnung) verfügt.
Demgegenüber haben reine Winterreifen eine andere Laufstreifenmischung und eine feinlamellierte Profilgestaltung mit deutlichen Vorteilen auf winterlichen Fahrbahnen.
Der ContiCrossContact LX 2 hat die M+S Kennung und erfüllt somit die gesetzliche Mindestanforderung gemäß StVO und StVZO zum Betrieb bei winterlichen Strassenverhältnissen, wenn dieser vor dem 1.1.2018 produziert wurde.
Ab Produktionsdatum 01.01.2018 (DOT 0118) darf dieser Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen,
@'KLARA, da hast du natürlich Recht. Genau genommen muß man das so dazu schreiben, gerade für jemanden der das zum ersten Mal hört . Da war ich einfach im Gedanken und habe daran gar nicht gedacht. Umso besser das hier mit gelesen und an richtiger Stelle korrigiert und unterstützt wird.
Hallo zusammen,
habe eine Antwort vom ADAC erhalten, stelle diese mal fast unkommentiert von mir hier rein.
Folgende Nachfrage habe ich gestellt:
"Ich möchte aber nochmal Nachfragen zum folgenden Sachverhalt, zu den von Opel benannten
"Allwetterreifen" und diese sind ja vom Hersteller als Sommerreifen ausgewiesen.
Wie ist dazu ihr Standpunkt?"
So, sehr geehrte Forumgemeinde hier die Antwort vom ADAC-Mitarbeiter auf meine Nachfrage:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
in den Bestimmungen heißt es:
Bis Ende September 2024 werden Reifen als Winterreifen anerkannt, die mit „M+S“ (oder ähnlich) gekennzeichnet sind und vor 2018 gefertigt wurden.
Folglich ist der Conti Reifen auch als Winterreifen anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang L.
Doof nur das auf meinem 0118 drauf steht . Shit happens
Doof nur das auf meinem 0118 drauf steht . Shit happens
Dran bleiben am FOH, bis es eine persönliche akzeptable Lösung gibt.
Bleibt und ist für den Kunden bescheiden, ein unnötiger und vermeidbarer Kritikpunkt seitens Opel.