Hallo an alle die Grip&Go mit dazu bestellt haben
Dieser Thread richtet sich an alle deren Reifen, mit dieser Ausstattungsvariante, ab 0118 produziert wurden und des weiteren der Meinung sind das sie damit auch Allwetterreifen mit bestellt haben. Was hier zu beachten ist ist nämlich die Tatsache das ein Allwetterrreifen nach gültiger Rechtslage, seit dem 01.01.2018 nur noch dann für den Betrieb bei winterlichen Straßenbedingungen zugelassen ist wenn er das Alpine Schneeflockensymbol eingeprägt hat. Und dieses ist eben erst seit dem Produktionsjahr 0118 Pflicht.
Da in diesem ursprünglichen Thread Ausstattungsvariante Grip & Go doch alles recht unübersichtlich geworden ist, habe ich diesen Thread, speziell für diese Frage, eröffnet.
Bitte hier eure Erfahrungen mit dem Thema posten. Am besten auch die Schritte welche ihr unternommen habt um rechtskonforme Reifen zu erhalten.
Bitte nicht posten wenn ihr Reifen bis einschl. Produktionszeitraum 5217 ( M+S ohne Schneeflockensymbol ) habt, denn diese sind von der Neuregelung ausgenommen und durch eine Übergangsfrist bis 9/24 als Allwetterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen weiterhin erlaubt.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2018: Achtung, Neuerungen ab 2018! Ab 01. Januar 2018 müssen neuproduzierte Winter- und Ganzjahresreifen zwingend mit dem Schneeflockensymbol versehen sein. Bis dato noch mit M+S-Kennzeichnung versehene Reifen dürfen noch bis 2024 gefahren werden.
Zum einlesen in die Bestimmungen kann man auch hier mal nachlesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/allwetterreifen-im-winter/
Wie erfahre ich ob ich davon betroffen bin? Ganz einfach. Ist auf der Flanke der Reifen DOT bis einschl. 5217 und M+S geprägt, alles gut, kein Handlungsbedarf.
Ist auf der Flanke ein DOT ab 0118 und M+S, aber ohne Schneeflockensymbol, eingeprägt dann sollte man seinen FOH mal zum Gespräch bitten, denn dann ist man potentieller Kandidat bei einer Verkehrskontrolle a) zur Kasse gebeten zu werden und b) sein Punktekonto zu füttern und c) unter Umständen, wenn es ganz blöd läuft, seinen Versicherungsschutz eingeschränkt zu bekommen.
Ich hoffe das dieser Thread für etwas Aufklärung sorgt. Es ist so das es genug Käufer geben dürfte die sich dieser Sachlage nicht bewußt sind und froh sind hier etwas dazu nachlesen zu können.
Im Moment ist mir nur der Fall von @Pedia bekannt deren Angelegenheit sich in genau dieser Frage noch in Klärung befindet. Ich denke mal das sie sich sicherlich melden wird wie es in ihrem Fall weiter ging bzw. welche Lösung angeboten wurde. Bin schon mal gespannt darauf
Abschließend verleihe ich meiner Hoffnung Ausdruck das man sich in diesem Thread respektvoll begegnet und es nicht ausartet, wie es zum Teil im o.g. der Fall war.
Also dann, auf einen fruchtbaren Erfahrungsaustausch