In der Betriebsanleitung meines ZAFIR B steht
unter Service und Wartung haarklein erklärt
wann was gemacht werden muß.
Tja früher, war alles..... anders, manches auch besser.
In der Betriebsanleitung meines ZAFIR B steht
unter Service und Wartung haarklein erklärt
wann was gemacht werden muß.
Tja früher, war alles..... anders, manches auch besser.
Das stand bei meinem Vectra B auch alles haarklein im Inspektionsnachweisheft, stimmte aber auch nicht alles.
Bei meinem Vectra B Baujahr 1997 stand in der Bedienungsanleitung "Zahnriemenwechsel bei 120.000 km oder nach x Jahren.
Als ich nach etwa 7 Jahren und einer Kilometerleistung von etwa 72.00 km wegen einem defekten Endschalldämpfer zu meinem FOH kam,
fragte dieser mich, ob denn bei meinem Fahrzeug schon der Zahnriemen gewechselt worden sei.
Auf meinen Einwand der wäre ja erst bei 120.000 km fällig, antwortete er, nein er habe von Opel eine Nachricht erhalten, das der Zahnriemen
bei 60.000 km gewechselt werden müsse, da die Qualität des Zulieferers nicht das gehalten habe was man sich erwartet habe.
Da war ich mehrfach enttäuscht.
a) wäre es in meinen Augen eigentlich eine "Rückrufaktion" gewesen
b) hätte ich von meinem FOH eine Mitteilung erwartet, da ich die letzten 5 Jahre Inspektionen bei ihm machen lassen habe
c) hätte ich von Opel Rüsselsheim eine Mitteilung erwartet, denn das Fahrzeug war mein erster Neuwagenkauf, also war meine Anschrift Opel Rüsselsheim bekannt
d) als ich etwa 4 Wochen nach diesem Desaster von Opel Rüsselsheim Post bekam, in welcher man mir mitteilte, das der neue Vectra C demnächst auf den Markt käme,
und ich bei meinem FOH schon mal einen Termin für eine Probefahrt vereinbaren könne
Ich habe natürlich den Zahnriemen umgehend wechseln lassen.
Wenn mir heute jemand mit dem Spruch kommt "früher war alles besser", so antworte ich normalerweise:
"Dann genieße den heutigen Tag, denn morgen ist er die gute alte Zeit" !
Ich denke, Opel hat den Wechselintervall nur aus dem Grund von 120.000 km auf 60.000 km herabgesetzt, da man einer möglichen Motorschaden vorbeugen wollte, was aus meiner Sicht verständlich ist, da einige Zahnriemen schon vor dem geplanten Wechsel gerissen waren. Es ist immerhin besser vorzeitig wechseln zu lassen als hinterher einen teuren Motorschaden zu haben. Klar, durch die Verkürzung von Wechselintervalle ist es um einiges teurer geworden, aber man wird ja vor einer möglichen Motorschaden bewahrt.
Bei Vectra c war es bei 60k km Intervall
1.8l Benziner
Ich denke, Opel hat den Wechselintervall nur aus dem Grund von 120.000 km auf 60.000 km herabgesetzt, da man einer möglichen Motorschaden vorbeugen wollte, was aus meiner Sicht verständlich ist, da einige Zahnriemen schon vor dem geplanten Wechsel gerissen waren. Es ist immerhin besser vorzeitig wechseln zu lassen als hinterher einen teuren Motorschaden zu haben. Klar, durch die Verkürzung von Wechselintervalle ist es um einiges teurer geworden, aber man wird ja vor einer möglichen Motorschaden bewahrt.
Das ist wohl richtig und auch verständlich.
Was ich nicht verstanden habe ist das man mich weder von Opel Rüsselsheim noch von meinem FOH darüber informiert hat.
Wäre ich nicht wegen einem defekten Endschalldämpfer zum FOH gefahren, hätte ich den FOH erst wieder zum nächsten Inspektionstermin aufgesucht, der erst in einigen Monaten fällig war.
In der Zwischenzeit wäre ich bei jedem gefahrenen Kilometer der Gefahr ausgesetzt gewesen das der Zahnriemen reißt, und ein teurer Motorschaden entsteht.
Ich gehörte auch damals nicht zu den Vielfahrern und war deshalb etwa nur 12.000 km über dem Wechselintervall, wie sah das denn wohl bei anderen aus?
Das ist wiederum auch verständlich. Man muss so sehen, es wurde in der Tat auch keine Art wie Rückrufaktion ausgelöst, sondern es wurde erstmal intern kommuniziert, dass die Wechselintervalle aufgrund der möglichen schlechten Qualität vom Zahnriemen herabgesetzt wurde. Denn innerhalb von einem Jahr kann man unmöglich zwischen 2 Jahresinspektion von mehr als 60.000 km abspulen, ohne dass es einem FOH aufgefallen wäre, dass da ein notwendiger Zahnriemenwechsel erforderlich gewesen wäre. Damit möchte ich sagen, es wäre sowieso entweder einmal im Jahr oder alle 30.000 km eine Inspektion fällig gewesen, je nachdem, was zuerst eingetreten ist. Spätestens da wäre es einem FOH aufgefallen.
Ok, wenn einer innerhalb eines Jahres tatsächlich volle 30.000 km abspulen sollte, dann sollte man natürlich anders kommunizieren. In diesem Punkt stimme ich dir absolut zu. Aber wenn man „nur“ 15.000 km im Jahr abspult, würde die Gefahr auch nicht viel größer werden, so schnell die magische 60.000 km-Grenze erreichen zu können.
Sorry Opelaner1970, aber irgendwie habe ich den Eindruck du kannst, oder willst mich nicht verstehen.
Zum Zeitpunkt meines Werkstattbesuchs beim FOH hatte mein Opel Vectra B schon einen Kilometerstand von etwa 72.000 km, war also immerhin schon 12.000 km über dem neu terminierten Zahnriemenwechsel.
Was ich bemängel ist die nicht stattgefundene Kommunikation von Opel Rüsselsheim und dem FOH mit mir.
Was wäre denn gewesen, wenn mir der Zahnriemen bei 72.001 km um die Ohren geflogen wäre und dadurch ein kapitaler Motorschaden entstanden wäre.
An den entstandenen Kosten hätte sich wohl keiner von beiden beteiligt.
In meinen Augen hätten Opel Rüsselsheim und auch mein FOH die Pflicht gehabt mich unverzüglich nach Änderung des Wechselintervalls zu informieren.
Ich habe dich schon verstanden und deswegen hatte ich es dir in meiner letzten Posting erklärt. Es gab mal unterschiedliche Zahnriemenwechselintervalle die bis bzw. ab Fahrgestellnummer galten. Man hatte es im Rahmen einer internen Überprüfung abgearbeitet, indem die betroffenen Fahrzeugen bei den FOHˋs vorstellig waren. Es muss nicht unbedingt bei einer Jahresinspektion sein.
Außerdem, wenn dir mal von dir angenommen bei 72.001 km der Zahnriemen reißen würde und du einen Motorschaden erlitten hättest, wäre Opel und/oder FOH meiner Ansicht nach schuldig, da sie einer Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Das würde bedeuten, Opel bzw. FOH müssten die entstandenen Schäden ersetzen. Dann wärst du nicht auf Kosten sitzen geblieben.
Das ein Zahnriemenwechsel nicht zwingend mit einer Jahresinspektion zusammen gemacht werden muß ist mir auch klar.
Schließlich habe ich den Zahnriemenwechsel, nachdem ich (wie berichtet) durch meinen FOH von der Misere in Kenntnis gesetzt wurde, umgehend durchführen lassen.
Glücklicherweise ist es ja nicht zum Motorschaden gekommen.
Das Opel oder der FOH im Schadensfall die Kosten übernommen hätten halte ich jedoch nicht für sehr wahrscheinlich.
Ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts (was mir vom Prinzip schon widerstrebt) wäre da mit Kostenübernahme bestimmt nichts gelaufen.
Ich hatte 1981 einen Zahnriemenschaden bei einem Ford Escort bei 30.000 km. Der Wechsel sollte bei 40.000 km durchgeführt werden. Die Garantie war abgelaufen.
Sämtliche Ventile waren krumm und mussten ersetzt werden. Reparaturkosten etwa 1.000,00 DM. Davon habe ich von Ford 750,00 DM erstattet bekommen.