Hallo,
kurze Frage: Hat jemand in den letzten Tagen/Wochen seinen 2.0l Diesel angemeldet und den KFZ-Steuerbescheid schon erhalten?
Bei mir wird ein CO2-Wert von 173 g/km angegeben, in der CoC steht jedoch ein Wert von 128.
Nun bin ich zur KFZ-Zulassungsstelle und wollte den Wert korrigieren lassen, doch die weigern sich mit der Begründung, das die 173 g/km
das Ergebnis eines neuen Messverfahrens ist und deshalb so stimmt.
Daraufhin habe ich mal beim FOH nachgefragt, da bekomm ich aber erst noch Bescheid.
In einem anderen Thread hier wurde das Thema schon mal kurz angesprochen und da hat es auch mit der Korrektur bei der Zulassungsstelle geklappt.
Danke schon mal für eure Antworten.
Gruß
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Hi.
Habe das selbe Problem gehabt. Bin dann zur Zulassungsstelle und habe die Änderung verlangt.
Das neue Messverfahren (WLTP) gilt erst bei Neuzulassung nach dem 1. September 2018.
Es gibt auch eine Anweisung bei der Zulassung, dies händig abzuändern.
Würde empfehlen die COC-Bescheinigung mitzunehmen. Hier sind die entsprechenden Daten vermerkt(NEFZ- und WLTP-Messdaten)
Man bekommt dann einen neuen Fahrzeugschein kostenlos! Dem Steuerbescheid muss man widersprechen und eine Korrektur
verlangen. Am besten per Mail mit Kopie des neuen KFZ-Scheins.Gruß Mischa
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Hab meine CoC vorliegen, da steht bei Punkt 49: 1. CO2-Emission NEFZ-Wert Kombiniert 128 g/km,
bei 4. steht WLTP-Wert Kombiniert 173 g/km. -
Genau. Da Erstzulassung vor dem 1.9.2018 war, gilt der Wert nach NEFZ 128 g/km.
Macht immerhin in der KFZ-Steuer eine Differenz von fast 100 Euro im Jahr aus. -
Ausschlaggebend ist das Datum der erst Zulassung? Sprich wenn ich vor 1.9.2018 zugelassen habe zahle ich für die 128g Steuern und nach dem 1.9.2018 für 178g?
Riecht ja allgemein schon wieder nach Abzocke seitens der Regierung....
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korrekt erkannt
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...hatte neulich gelesen, dass der Bund durch die WLTP-Umstellung 2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen an der KFZ-Steuer erwartet...
Das wird dann sicher in den Straßenbau investiert... -
Hab das gleiche Problem, laut Bundes-Finanzministerium wird die Besteuerung erst ab 1.Sep 2018 eingeführt. Somit gilt noch der Wert laut NEFZ.
Habe Einspruch beim Zoll (sind für die Steuer zuständig) eingelegt. Bislang nach 1 Monat noch keine Antwort.
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Erst muss die Änderung bei der Zulassung/Fahrzeugschein erfolgen, da unter V.7 die 173g/km stehen.
Die 128g/km werden dann unter Zeile 22 als Korrektur eingetragen. Dann ändert der Zoll den Steuerbescheid.
Deshalb die Vorgehensweise, wie schon oben beschrieben, Widerspruch zusammen mit Kopie des geänderten
KFZ-Schein per Mail an zuständigen Zoll senden. -
...hatte neulich gelesen, dass der Bund durch die WLTP-Umstellung 2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen an der KFZ-Steuer erwartet...
Das wird dann sicher in den Straßenbau investiert...Hallo Thoschni.
Wenn du das glaubst, befürchte ich du glaubst auch an den Weihnachtsmann, Osterhasen und den Klapperstorch usw.....