@mbg Und für welchen Zweck hast Du das Zigarettenanzünder-USB-Lade-DingBums gekauft?
Beiträge von RouteA5
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Ja klar, bei uns ist er schon von Anfang an dran. Ich meinte mit der Verbesserung den Astra GTC von Germarier der es nachträglich bekam (bezogen auf die Erklärung die er vom FOH bekam...).
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Da habe ich kürzlich mal in einer Auto-Sendung was drüber gesehen (mir sind diese Flügelchen vorher auch schon bei anderen Autos aufgefallen).
Diese Flügelchen sind zur Erfüllung der gesetzliche Vorgaben zur Radabdeckung da -> Gemäß §36a StVZO bzw. Richtline 78/549/EWGBei dem Bild oben im ersten Beitrag sind vermutlich 215-er Reifen drauf, da sieht man es nicht so gut (und mit der Reifenbreite und Einpresstiefe hätte es wohl auch noch keine gebraucht zur Erfüllung der Vorgabe, aber es stehen ja auch 225-er mit anderen ET's in den Papieren also muss er dafür auch schon vorgerüstet sein).
Habe daher mal ein Bild von mir angehängt mit 225-er. Da die Heck-Partie früh nach nach Innen geht, muss man mit dem Flügelchen tricksen, damit dem Gesetz genüge getan ist und der 50 Grad Wert nicht "gerissen" wird.Hier kann man die 30/50-Grad Regel gut im Bild sehen. Gilt für vorne und hinten -> KLICK
Ich vermute daher, daß es sich bei der Verbesserungsmaßnahme (beim Astra GTC von Germarier) um eine Art Rückruf handelte, damit es beim nächsten TÜV kein Gemecker gibt.
Denn das Thema Radabdeckung gehört zum Standard-Gemecker der TÜV-Prüfer, wenn breite Reifen aufgezogen sind (und den GTC hast Du sicherlich mit artgerechter Bereifung gefahren)
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Mag auch einer der Nachteile sein, der immer geringer gewordenen Fertigungstiefe der letzten Jahre/Jahrzehnte.
Da konnte der Anteil von Zulieferern ja nicht hoch genug sein.
Macht halt dann Probleme wenn Schwankungen beim Bedarf einzelner Komponenten sind (z.B. Kunden bestellen eine bestimmte Option mehr als erwartet) und man es nicht selbst in der Hand hat Produktionen hoch und runterzufahren oder umzupriorisieren. Dann wartet das ganze Auto in der Warteschlange wegen der einen Komponente.Ist vielleicht auch einer der Gründe sein, warum PSA ein Joint-Venture mit AISIN machen wollte, um wieder mehr Kontrolle über die Produktion zu bekommen.
AISIN hatte aber keinen Bock drauf sich reinreden zu lassen und so versucht PSA wohl nun die bisher zugekauften Automaten in Lizenz selbst zu bauen. -
Hallo mbH,In den Einstellungen vom Navi kann man bei Karteneinstellungen die aktuelle Version sehen.
Die aktuelle Version kann man auf der Homepage von Peugeot herunterladen.
Unter Service, Serviceleistungen dann Kartenupdate.
Nun wird man nach seiner Fin (Fahrgestellnummer) gefragt.
Nach erfolgreicher Eingabe hat man die Möglichkeit eine gepackte Datei herunterzuladen.
Diese entpacken, den Ordner swl und die Infodatei auf einen USB-Stick kopieren.
Den Stick im Auto einstecken und den Anweisungen folgen. Das Update nicht unterbrechen.
Hier mal in Kurzform, wenn du ein paar Seiten und Einträge zurück gehst ist alles ausführlich, teilweise auch mit Bildern beschrieben. So ab Beitrag 109.
Hoffe es hilft schon mal.Ich habe heute früh auf dem Weg zur Arbeit mein update gemacht (hat ca. 40 Minuten gedauert).
Da die Bilder hier im Tread etwas verstreut sind, will ich hier mal die Beschreibung Grisu's durch eine Bilderreihe ergänzen, genau in der Reihenfolge wie es durchgeführt wird.
+ am Anfang wie der Inhalt des USB-Sticks aussehen sollte.
+ am Ende was der Check im Navi (-> Kartenmaterial) am Ende anzeigen sollte. -
Taucht ja ab und zu die Frage auf, warum kein Doppelkupplungsgetriebe (alle DSGs im VW-Konzern bis 250 Nm laufen mit Trockenkupplungen) sondern ein klassischer Wandlerautomat genutzt wird.
Bin gerade über eine Antwort von Christian Chapelle, Motorenentwicklungschef von PSA gestolpert.
Die Sache mit dem beidfüßigen Fahren ist mir völlig neu.KLICK
[...]
... darüber, ob Doppelkupplungsgetriebe nicht mehr Sprit sparten:
Die Sache ist ein wenig kompliziert. Die Variante mit der Trockenkupplung bringt einen größeren Verbrauchsvorteil als jene mit Nasskupplung, ist aber beim Drehmoment begrenzt. In Ländern wie in den USA und China, wo die Lenker mit beiden Füßen fahren, leiden die Getriebe mit Trockenkupplung sehr stark. Ein Doppelkupplungsgetriebe mit Nasskupplung dagegen ist nicht sparsamer als unsere neue Automatik. Diese hat zudem den Vorteil, dass sie auch dann kaum größer baut, wenn wir zwei Gänge mehr einbauen – anders als Doppelkupplungsgetriebe. Eine Wandlerautomatik ist obendrein sehr langlebig.
[...]Schön, daß man aus dem Munde eines Verantwortlichen auch mal hören kann, daß Langlebigkeit ein Thema ist.
Denn ich hatte bewusst einen Wandler gesucht. -
Bei Opel meint man, der KFZ-Schein wurde von der Zulassungsbehörde falsch ausgestellt. Man vermutet, dass die Opel-Angabe tatsächlich stimmt, und die Zulassungsbehörde da von einem veralteten Motorenstand vor Euronorm 6d-Temp ausging.
Die neuen CO2-Werte (nach WLTP ermittelt) sind in der Tat in aller Regel höher. Ab 09/2017 muss der WLTP für neue typzugelassenen Fahrzeuge ausgewiesen werden, ist aber noch nicht Grundlage für die Besteuerung. Das gilt erst ab EZ 09/2018. Du hättest also Bestandsschutz, auch darüber hinaus.
Ich tippe drauf, die alten Opel-CO2-Werte sind aktuell noch richtig für die Berechnung der Steuer, und die hohen Werte in Deinem Schein werden ab EZ 09/2018 richtig sein und sind irrtümlich bereits jetzt schon herangezogen worden, denn:Sechtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
[...]
sieht das Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anlehnung an das Verkehrsrecht den 1. September 2018 als einheitlichen Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kraftfahrzeugsteuer vor
[...]
Nur erstmals zugelassene Personenkraftwagen werden ab dem 1. September 2018 betroffen sein; davor zugelassene demzufolge nicht.
[...](muss man sich auch auf der Zunge zergehen lassen: das SECHSTE GESETZ zur ÄNDERUNG eines GESETZES...
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Das geht auch heute noch
Wobei heute das Zeitfenster extrem kurz ist.
Ich bleibe beim Nein.
Denn es war die Rede von "Überweisung selbst zurückbuchen", also wenn es bereits erfolgreich auf dem Zielkonto des Händlers gutgeschrieben wurde.
Was Du ansprichst ist, man kann es lediglich aufhalten und die Transaktion stornieren solange es noch in der technischen Verarbeitungskette "unterwegs" ist, daher ist auch Eile geboten, aber man kann es nicht mehr selbst zurückbuchen wenn es bereits auf dem Zielkonto verbucht wurde. -
Ich arbeite in einer Bank, ich frag nächste Woche mal nach ob es vor 10 Jahren wirklich möglich gewesen sein soll, Überweisungen selbst zurückholen zu können.
Ich vermute eher, der Händler war sich des Unterschieds nicht bewusst. -
Verwechselst Du vielleicht Lastschrift mit Überweisung? Eventuell hast Du damals den Händler das Geld von Deinem Konto einziehen lassen (und nicht überwiesen)?
Denn Lastschriften kann man kann man widersprechen, und sich so das Geld innerhalb bestimmter Fristen (aktuell 8 Wochen) selbst zurückholen in dem man seine eigene Bank damit beauftragt. Eine Überweisung kann man nicht selbst zurückholen und konnte es meines Wissens auch noch nie.