@HeiPo
Ich kann dir nur sagen, dass bei mir der Herstelleranteil von 1875€, welcher ja gleich geblieben ist, vom FOH direkt vom Kaufpreis runtergerechnet wurde. Will sagen, dass der Endpreis, der in der Auftragsbestätigung meines FOH angegeben ist und den ich bezahlen muss, schon den Abzug des Herstelleranteils der Förderung beinhaltet.
Ich weiß von meinem FOH, dass die Beantragung der Prämie mal anders war, er sprach von einem zwei stufigen Verfahren, was auch immer das heißen mag. Als ich meinen GLX bestellt habe, gab es aber schon das "neue" ein stufige Verfahren, dabei kann man erst den Anteil der staatlichen Prämie beantragen, wenn der Wagen angemeldet und bezahlt wurde, also eine Rechnung vorliegt. Diese Rechnung muss wohl als Nachweis mit eingereicht werden. Zum Glück kümmert sich aber mein FOH um den ganzen Kram.
Wie das mit der Erhöhung der staatlichen Prämie bei den bereits bewilligten Anträgen läuft kann ich dir leider auch nicht sagen.
Aber ich habe folgendes von der BAFA Seite (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Antragsverfahren
Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen.
Gruß
RoScho