Na ja. Je nach dem, wie man es lesen will.
Das hier meint der Schreiberling:
Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen grundsätzlich den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen.
Das hier steht im Gesetzestext:
...muss einen Empfänger nach dem jeweiligen Stand der Technik enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden.
Da steht nix von DAB+. Was im Dezember dann Stand der Technik ist, weiß (bei der wankelmütigen Politik und deren Vorgaben) im Moment doch kein Mensch. Kann DAB+ sein, kann 5G sein...
Allein dieser Text im Artikel:
Die Abdeckung des Gesamtnetzes erreicht bundesweit 98 Prozent der Fläche; die Autobahnen sind nahezu vollversorgt.
lässt mich schaudern... Die Autobahnen nahezu... Ja was soll das denn heißen? Hauptsache man legt was fest. 98%? Und der Rest? Man man man...