Alles anzeigenFunktioniert leider nicht immer. Beide FOH (Kauf bzw. Wartung) konnten mir mangels Freigabe Opel nicht weiterhelfen.
Aussage nach Rücksprache Opel: Im Garantiefall, habe 4 Jahre Garantie, kann Opel die Leistung verweigern, wenn der Mangel ggf. mit der Stützlast
zusammen hängt. Das Risiko habe ich jetzt leider.
Meine GTÜ-Niederlassung dto. : Einzelgutachten (FIN) erforderlich, kann nicht einfach von einem anderen GTÜ-Gutachten übernommen werden (war mir aber
trotzdem die Sache wert)
Manchmal hat man Glück im Leben, manchmal auch nicht.
Das mit GTÜ ist mir unverständlich, ich kenne jetzt einige die mit der Kopie des Gutachtens ihren Eintrag bekommen haben.
Auch verstehe ich nicht warum ich einen Hersteller fragen soll wenn ich auf Grund eines Gutachtens etwas eintragen will.
Habe meine Harley mit legalen Teilen umgebaut und alles eintragen lassen ohne eine Rücksprache mit HD.
Auch frage ich mich welche Garantieleistung mir Opel wegen der Stützlast verweigern sollte, davon haben die ja keine Ahnung da sie meinen Fahrzeugschein nicht kennen. Bin aber natürlich kein Anwalt!