Juli 2020 als Neuwagen . Leider habe ich die Veränderung der Stützlast in der Preisliste ab 01.07. nicht bemerkt.
Beiträge von peter_fischmac
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Von 70 KG kann ich momentan nur träumen (ausser bei meinen Körpergewicht nach den Feiertagen)
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Wenn Deine AHK nur 70 KG hat, das Auto 75 KG kann, dann zählt für den Transport immer das niedrigere d.h. 70 KG
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Hallo,
ich habe hier mal einige Seiten von den Papieren meiner AHK angefügt, das ist die AHK die von Opel verbaut wird. Ich hoffe es hilft dir.
Hallo ,
vielen Dank. Diese Unterlagen hat mir mein Opel Händler damals nicht übergeben, dürfte wohl bei Ihm im Altpapierr gelandet sein.
Werde meinen Opel Händler vor Ort fragen, ob das Typenschild auch an der AHK selber befestigt ist (evtl. hinter der Heckverkleidung)
und ob er mir dann ein Foto macht.
Bei Deiner steht 70 KG Hybrid4, mein FOH hat mir 75 KG (für die AHK) mitgeteilt, vielleicht gibt es für den Hybrid doch einen Unterschied.
(aber mir würden schon 66 KG Stützlast bezogen auf das Auto reichen, daher wären hier auch 70 Kg o.k.)
Ist bei Deiner AHK das Typenschild an der AHK sichtbbar?
Grüße
Peter
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Hallo,
welche AHK ist bei Euch verbaut ?
Habe jetzt eine Antwort für ein Gutachten plus anschließendeAbnahme durch Tüv und Änderung Zulassungsbescheinigung 1 erhalten
(mögliche Erhöhung der Stützlast auf 66 Kg), dafür braucht der Anbieter aber den Typ der AHK.
Bin eben längere Zeit mit Taschenlampe und Smartphone unter dem Auto gekrochen, kein Typenschild erkennbar, Handbuch habe ich nur ein
allgemeines von Westfalia
Den Opel Händler, wo ich das Auto gekauft habe und der die AHK nachträglich eingebaut hat, möchte ich nicht kontaktieren
(hat eine 1-Stern Bewertung bei Google von mir erhalten)
Das einzige, was ich erkennen kann
abnehmbare AHK : Westfalia 315 226 NN
Schutzdeckel füre Einführung AHK : Westfalia 321 628 630 121
Der Schutzdeckel ist für verschiedene Modelle gültig, u.a. auch für 315244600001,
Opel Grandland X ausser Hybrid4, ich fahre den Hybrid (2)
Werde aber auch meinen Opel Händler vor Ort fragen, muß eh wegen einem Rückruf zur Werkstatt
(laut myOpel)
Sollte ich mit dem Gutachten erfolgreich sein, informiere ich Euch
(werde aber auch meinen Opel Händler vor Ort kontaktieren wegen Einfluß auf die Opel - Garantie)
Grüße
Peter
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damit scheint Fahrradträger gemeint zu sein, habe es so auf mehreren Internetseiten gefunden, z.B. : "Bei Verwendung von Ladungsträgern (z.B. Fahrradträgern) ist dies in Deutschland Pflicht."
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Klasse !!! Vielen, vielen Dank. Habe meinen Händler direkt angeschrieben
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dann stelle ich mir als Laie aber die Frage, warum Peugeot in der Unbedenklichkeitbescheinigung u.a. schreibt
"hiermit bestätigen wir, das gegen die Erhöhung der Stützlast an den folgenden Fahrzeugtyp seitens Peugeot Deutschland keine technischen Bedenken bestehen"
"und kann auch nachträglich für die bereits zugelassenen Fahrzeugen der Nachtragsbestände *06 bis *08 erhöht werden"
Von einer Verringerung der Zuladung steht da nichts.
Zu den fehlerhaften Angaben zur Stützlast in der (unverbindlichen ) Preisliste bis Juni 2020 kann sich Opel nicht so leicht
auf die "unverbindlichen" Angaben berufen, hier hat der Kunde doch sehr wahrscheinlich ein Rücktrittsrecht (z.B. hier mal beim ADAC googeln)Aber es empfiehlt sich auf jeden Falll vorher eine Rechtsberatung, insbesondere bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.
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von "niemals funktionieren" würde ich nicht sprechen, die Wahrscheinlichkeit ist aber leider hoch.
Beim Peugeot 3008 / 5008 wurde auch für verschiedene Typen die Stützlast bis auf 80 Kg erhöht, auch für bereits zugelassene Fahrzeuge
(Unbedenklichkeitserklärung von Peugeot zum Eintrag/Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1).Aber auch dadurch lass ich mir den Spaß am Grandland Hybrid nicht verderben, es macht richtig viel Freude, mit ihm zu fahren (meiner Frau dto.).
Und der Verbrauch für die ersten 1.000 Km passt auch (1,5 ltr Benzin / 100 km, Ziel < 1,0 ltr in Zukunft)
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meine Hoffnung ist immer noch (siehe Peugeot Forum), das es nachträglich wie beim Peugeot 3008/5008 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Peugeot
gibt, womit man dann die eingetragene Stützlast beim Verkehrsamt ändern lassen kann.Aber, wenn überhaupt, kann das noch Monate dauern.