Rechtlich ist der Eintrag im Fahrzeugschein verbindlich, d.h. bei einem Unfall kann es durchaus Ärger mit der Polizei / Versicherung geben
§44 StVZo (Stützlast), bei über 50 % sogar 1 Punkt in Flensburg.
Bei einer deutlichen Überschreitung der zugelassenen Stützlast kann es zu einem veränderten Fahr- und Bremsverhalten kommen und die
Versicherung kann grob fahrlässig unterstellen.
Bei einer Polizeikontrolle (aber extrem selten ) droht ein Bußgeld und die Fahrräder dürfen nicht weiter transportiert werden, ist besonders
günstig, wenn man auf der Fahrt in den Urlaub ist.
Ich wollte es zuerst auch nicht glauben, aber leider, je mehr ich im Internet suche, finde ich nur negative Antworten, die 50 KG im
Fahrzeugschein gelten.
Meine Anfrage bei Opel blieb bisher unbeantwortet (toller Kundendienst)