Beiträge von peter_fischmac

    Rechtlich ist der Eintrag im Fahrzeugschein verbindlich, d.h. bei einem Unfall kann es durchaus Ärger mit der Polizei / Versicherung geben
    §44 StVZo (Stützlast), bei über 50 % sogar 1 Punkt in Flensburg.


    Bei einer deutlichen Überschreitung der zugelassenen Stützlast kann es zu einem veränderten Fahr- und Bremsverhalten kommen und die
    Versicherung kann grob fahrlässig unterstellen.


    Bei einer Polizeikontrolle (aber extrem selten ) droht ein Bußgeld und die Fahrräder dürfen nicht weiter transportiert werden, ist besonders
    günstig, wenn man auf der Fahrt in den Urlaub ist.


    Ich wollte es zuerst auch nicht glauben, aber leider, je mehr ich im Internet suche, finde ich nur negative Antworten, die 50 KG im
    Fahrzeugschein gelten.


    Meine Anfrage bei Opel blieb bisher unbeantwortet (toller Kundendienst)

    Hallo,


    ich habe leider den Fehler gemacht, mich auf die Preisliste 2019 und Mai 2020 zu verlassen (Stützlast für beide Hybrid - Modelle 70 KG),
    erst in der Preisliste vom Juli 2020 (aktualisiert wegen MwSt 16 %) steht 50 KG.


    Hätte besser die Angabe auch in den Kaufvertrag übernehmen sollen, jetzt habe ich meinen Grandland erhalten mit Stützlast 50 KG
    (einzige Hoffnung ist noch, das ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Opel oder vom Tüv erhalte, aber geringe Hoffnung).


    Meine 2 E-Bikes (ohne Akkus) plus Fahrradträger wiegen ca. 65 KG, d.h. die AHK liegt jetzt ungenutzt in der Garage (Hauptzweck
    der AHK ist der Transport der E-Bikes)


    Mich würde interessieren, ob auch bei den ersten ausgelieferten Modelle 50 KG im Fahrzeugschein steht, über Infos wäre ich dankbar


    Viele Grüße


    Peter