sicherlich war es von Opel nicht beabsichtigt das es um den Reifen solche Verwirrungen gibt. Da der Reifen in seiner ursprünglichen Art wohl eher für das leichte Gelände gedacht ist, wahrscheinlich die wenigsten Käufer jedoch nicht vorhaben im Gelände oder auf schlecht ausgebauten Feldwegen damit rumzufahren, hätte man das auch anders lösen können.
Z.B. im Konfigurator klar auf diesen Punkt hinzuweisen, wer den fürs Gelände will, kauft den. Für alle anderen, die einen Allwetterreifen im Klassischen Sinn wollen, also für Sommer/Winter und nur auf "normalen" Straßen, hätte man einen entspr. Konfiguratorposten schaffen können. Das wäre sicher entspannter für alle Beteiligten. Conti hat ja gesetzeskonforme GJR im Angebot, warum also nicht? So muß nun jeder für sich sehen das er das beste für sich raus holt. Und wer sich mit der Materie überhaupt nicht auskennt, warum auch, er hat ja Allwetterreifen drauf, ist sich des Gesetzesverstoßes gar nicht bewußt und wird u.U. böse erwachen wenn dann die Tickets kommen oder gar schlimmeres passiert.
Für die Querleser noch kurz erklärt:
Wer den Reifen bis Produktionszeitpunkt 5217 auf dem Wagen hat ist safe, er darf, aufgrund einer Übergangsfrist, bis einschl. 09/2024 auch im Winter damit fahren....Glück gehabt.
Wer allerdings den gleichen Reifen ab Produktionszeitpunkt 0118 auf dem Wagen hat darf diesen seit dem 01.01.2018 NICHT mehr im Winter fahren da ihm das Alpine Schneeflocken Symbol fehlt.