Gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage ab wann man vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn das Auto nicht zum vorhergesagten Liefertermin geliefert werden kann?!
Liefertermine und Fristen
Unverbindliche Liefertermine oder Fristen kann der Händler gemäß den ZdK- Bedingungen wie folgt überziehen:
- sechs Wochen für nicht beim Händler vorhandene Neufahrzeuge
https://www.focus.de/auto/experten/winter/produktionsausfaelle-bei-vw-bestellter-golf-wird-nicht-geliefert-diese-recht-haben-autokaeufer_id_5850755.html
Aber seien wir mal ehrlich, ein klärendes Gespräche mit dem FOH würde doch sicher zum gleichen Ergebnis führen, wenn man jetzt nicht auf Schadenersatz pocht oder so... (denk ich einfach mal, denn wenn der GLX dann iwann mal auf dem Hof steht, ist er doch Ratzfatz wieder abverkauft)
Und wie sollen denn die Alternativen aussehen? 
Ein ansprechendes Fahrzeug mit einem derart effizienten und komfortablen Automatikgetriebe und Full LED und 360°Kamera und heizbarem Lenkrad+Frontscheibe und automatisch schließender Heckklappe und, und, und für unter 29.000 EUR fiele mir jetzt nicht auf die Schnelle ein 