Beiträge von Neunzehn79

    Ja ich denke schon das da noch ein wenig geht mit der Zeit. Aber soviel wird da nicht mehr kommen. Bissel enttäuschend.


    Heute morgen wurde alles abgenommen und morgen lassen wir es im Fahrzeugschein eintragen.


    Dann mach ich mal anständige Bilder, aber halt mit den Winterreifen. Die da waren ja jetzt nur zur Abnahme drauf und ich konnte nicht hin um mal ordentliche Bilder zu machen. Die hier sind die die Sie mir geschickt haben :(

    So, mein FOH hat mir gerade mal 2 Bilder geschickt.

    Sieht jetzt in dieser Perspektive gar nicht mal so geil aus *schock*

    Schaue es mir morgen früh mal Live an.

    Sind halt jetzt die Sommer Felgen die aber ja morgen nach der Eintragung wieder runter kommen.

    Wenn ich mir die Luft hinten da so anschaue hab ich mir den ganzen Stress umsonst gemacht, da hätten ja 30 Zoller drunter gepasst :)001.jpg

    002.jpg

    Hallo nochmal,

    mit meinen Felgen gibt es anscheinend Lieferschwierigkeiten :(


    Ich habe mir mal noch andere rausgesucht. Diesellotte würdest du vielleicht mal kurz übers Gutachten schauen ob das auch mit dem Fahrwerk problemlos eingetragen werden kann?


    Es steht zwar uneingeschränkte Passgarantie dabei, aber die folgenden Sachen verwirren mich :(


    PS. Federn werden aktuell gerade eingebaut :)


    RC-Design RC34 schwarz front-poliert 8x19 ET42 - LK5/108 ML65.1


    A02
    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

    A03
    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

    A04
    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

    A05
    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

    A06
    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

    A07
    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

    A08
    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

    A09
    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

    A10
    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

    BF1
    Anzugsmoment: 150 Nm

    1+ mit Sternchen

    Vielen Dank :)


    PS. Stimmt, ich leie mir ja nichts wenn ich ein Laie bin :thumbup:

    Für Leute wie mich, die da nur halbwegs etwas verstehen ist das leider nicht erklärt.

    In meinem Fahrzeugschein stehen ja nur die 7,5 J X18 225 x 55 R 18 drin.


    Im COC stehen noch 2 zusätzliche drin. bei den 19er die 235 x 50 R 19


    Da ich ja überhaupt nichts davon verstehe und nirgends sehe, dass die 245 x 45 R 19 welche ich drauf mache auch erlaubt sind seh ich halt nur Fragezeichen weil ich nicht weiß ob meine gewünschte Rad/Reifenkombination zu den serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen zählen.


    Eigentlich würde ich als Leie sagen, JA die gehören dazu, weil ich ja nur die 245er oder die 235er auf diese Felge machen kann und da das Gutachten ja für diese Felge zählt, sollte es ja passen.


    Als Wolfgang oben etwas vom Rollumfang geschrieben hatte, musste ich das auch erst einmal Googlen.


    Also jetzt mal für die ganz dummen wie mich, Ist es richtig das meine gewünschte Felgen und Reifen zur serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen gehören und ich tatsächlich dafür auch nachdem Einbau der Federn, keine extra Abnahme für die Reifen und Felgen bräuchte und die ABE tatsächlich ausreichen würde?