Wenn der Händler das Auto vor Ablauf der 6 Monate Haltefrist weiterverkauft , kann es auch für dich als Käufer Ärger mit der BAFA Behörde geben . nur wie will er einen Grandland zulassen den er erst im Februar aufm Hof hat ,
Denke er kauft von Opel Rüsselsheim sog. Presse/Vorserienfahrzeuge , die im Fahrzeugpool bei Opel für Werbezwecke waren . Hat ein Kumpel von mir beim FOH gekauft , sein Grandland lief ehemals als Dienstwagen bei Opel .
Diese Fahrzeuge sind aber auch schon gefördert , da Erstbesitzer Opel selbst war 😎