Beiträge von cbs3000
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Vielleicht habe ich mich ja auch einfach zu kompliziert ausgedrückt und es wird verständlicher, wenn ich es so formuliere:
Belastet man die Anhängerkupplung eines Fahrzeuges mit einer Stützlast von XY kg durch ein Trägersystem oder mit einer Stützlast von ebenfalls XY kg durch eine Anhängerdeichsel, ergibt sich kein Unterschied in den Belastungsbildern, solange das Auto steht.
Fährt man dagegen mit der vorgenannten Belastung los, ist es ohne weitere Erklärung einsichtig, dass die durch das Trägersystem nur gleichbleibend und senkrecht von oben belastete Anhängerkupplung weniger beansprucht wird, als die, die durch die Deichsel sowohl ungleichmäßig, als auch von und nach oben schwankend belastet und an der außerdem noch in alle möglichen Richtungen durch Brems-, Beschleunigungs- und Fliehkräfte gezogen wird.
Deshalb scheint es mir nachvollziehbar, bei den GLX-Hybrid-Modellen die Belastung im Anhängerbetrieb die Stützlast auf 50 kg eingeschränkt zu belassen, während die Stützlast beim Einsatz von Trägersystemen - vorbehaltlich des Nachweises durch Gutachten - auf 75 kg erhöht werden kann.
Gruß aus Hilden
cbs3000
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Wenn da kein Hänger sondern ein Fahrradträger am Haken gewesen wäre, hätte die Fahrbahn jetzt ein Kraterloch.
Gruß aus Hilden
cbs3000
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Das Trägersystem belastet die Anhängerkupplung nur vertikal und nur nach unten gerichtet.
Im Anhängerbetrieb wird die Anhängerkupplung sowohl vertikal - nach unten und nach oben - als auch horizontal - in multible Richtungen - belastet.
Es ist schon ein seltsames Verständnis von Physik, wenn man letzteres als weniger belastend bezeichnet.
Wenn man mehrdimensional wirkende Kräfte beurteilen und berechnen will, muss man auch mehrdimensional denken können.
Gruß aus Hilden
cbs3000
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Es müsste entweder "Multimedia" oder "Multimedia Navi Pro" heißen.
Man müsste jetzt wissen, ob die Ausstattungsliste, die AespaOfficial von seinem Händler erhalten hat, einfach nur eine Kopie derer ist, die irgendjemand in die Verkaufsanzeige getippt hat, oder ob es sich um die Liste handelt, die unter Angabe der VIN individuell für das Fahrzeug gespeichert ist.
Nur im letzteren Fall hat man eine zuverlässige Information.
Ich bezweifle, dass man aus einem "Multimedia" durch eine Softwarelösung ein "Multimedia Navi Pro" machen kann.
Da muss ein entsprechender Geräteaustausch gemacht werden, oder man einigt sich auf eine angemessene Preisminderung.
Hast du mal in der Servicebox nach dieser individuellen Liste geguckt oder jemanden gefragt der das für dich macht?
Gruß aus Hilden
cbs3000
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Die Kräfte, die beim Bremsen oder Beschleunigen dazu kommen, haben keine Auswirkung auf die Stützlast, eben weil diese Kräfte nicht in einem 90 Grad Winkel auf die Anhängerkupplung wirken. Diese Kräfte haben, durch Änderung der Längs- und Querbeschleunigung (Bremsen , Beschleunigen, Kurvenfahrt) höchstens eine Auswirkung auf die Anhängelast des Zugfahrzeuges.
Auch wenn die während der Fahrt im Anhängerbetrieb auftretenden Kräfte nicht in einem 90° Winkel auf die Anhängerkupplung wirken, können sich aus der Anhängelast Stützlastanteile ergeben.
Anders als die Trägersysteme werden Anhänger nämlich nicht starr, sondern beweglich am Kugelkopf fixiert. Beim Überfahren von Bodenwellen, Schwellen, Schlaglöchern bzw. generell Unebenheiten im Fahrbahnbelag kommt es daher dazu, dass sich die Vorderseite des Anhängers nach unten bewegt und dabei die Stützlast vorübergehend erhöht. Das Gewicht des Anhängers drückt dann naturgemäß und physikalisch völlig normal stärker auf die Anhängerkupplung, da das Gewicht des Anhängers zusätzlich zur normalen Stützlast auf die Kupplung wirkt.
Der gegenteilige Effekt tritt entsprechend auf, wenn die Bodenwelle etc. wieder verlassen wird.
Diese zusätzlichen Kräfte können durchaus erheblich sein.
Der GLX-(Hybrid) ist für eine Anhängelast von 1.500 kg und eine Stützlast von 50 kg (im Anhängerbetrieb) zugelassen. Die maximal zulässige Stützlast beträgt demnach nur ca. 3,33% des maximalen Anhängergewichtes. Mit jedem Grad Neigung der Anhängerstange gegenüber der Waagerechten erhöht sich der als Stützlast wirkende Anteil der Anhängelast bei einem 1.500 kg schweren Anhänger um 15 kg.
Das bedeutet, dass die maximal zulässige Stützlast bei Verwendung von Trägersystemen - 75 kg - bereits dann überschritten wird, wenn der Anhänger nur um zwei Grad aus der Waagerechten angehoben wird, es sei denn, man benutzt einen Anhänger, der ein eigenes, dämpfend wirkendes Aufhängungssystem für die Stange hat, was aber meist nur bei schwereren Anhängern der Fall ist.
Das gesamte Befestigungssystem der Anhängerkupplung wird durch die ständig wechselnden Krafteinwirkungen im Anhängerbetrieb ohnehin stärker belastet als bei der Nutzung eines Trägersystems.
Es ist daher - nach meiner Auffassung - weiterhin nachvollziehbar, dass angesichts der im Anhängerbetrieb praktisch unvorhersehbaren Belastungsbilder mit einem höheren Sicherheitspuffer gerechnet wird.
Gruß aus Hilden
cbs3000
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Ich finde es schon logisch, für Trägersysteme eine höhere Stützlast zuzulassen.
Wenn am Haken ein Anhänger hängt, wirken ja neben der Stützlast auch noch Zug- und Bremskräfte auf die Kupplung und die können sich im Zusammenwirken gegenseitig beeinflussen und möglicherweise kumulieren.
Gruß aus Hilden
cbs3000
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Woher weiß denn dann z.B. eine Streife, was für eine Stützlast für "normale" Anhänger gilt?
Gruß
Roscho
Polizisten kennen sich doch grundsätzlich mit allem genau aus.
Die wissen sogar, wieviele Zähne ein Ritzel am Mofa haben darf. 😉
Gruß aus Hilden
cbs3000
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Dann hätte ich das Fahrzeug nicht genommen!
Wahrscheinlich hat AespaOfficial das erst später bemerkt.
Man verlässt sich ja drauf, dass ein Auto so bereit gestellt wird, wie es vereinbart war.
Gruß aus Hilden
cbs3000
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Wenn ich vorwärts reinfahre komme ich nach EInfahrt an den Kofferraum zum Ausladen. Vorne ist sonst alles dicht. Und ich habe beim rückwärts Rausfahren die Kamera um die einbahnige Quersttrasse, die auch noch am Berg verläuft, einzusehen.
Wenn ich rückwärts einfahre, kann ich vom Kofferraum nichts ausladen, weil ich nicht mehr dran komme. Zudem schaltet auch da die Kamera beim rückwärts Reinfahren auch in den Zoom-Modus, also gleiches Theater wie andersrum. Das liegt an dem engen Schlauch. Zudem müßte ich die Schnauze beim Rausfahren bereits auf die Quersttrasse schieben und damit den Verkehr oder mich gefährden. Die vordere Kamera muß man erst durch mehrere Aktivitäten auf dem Touchscreen aktivieren, was erheblichen Mehraufwand bedeutet.
Na ja, das war halt nur so eine Idee. Du kannst das natürlich so machen, wie du willst.
Ich fahre lieber vorwärts aus Einfahrten und würde dann den Kofferraum eben ausladen, bevor ich rückwärts in die Einfahrt krieche.
Immerhin ist da die Gefahr gering, dass mir dabei unerwartet jemand vor - bzw. genaugenommen ja hinters - Auto springt.
Als die Autos noch keine Kameras hatten, ist man ja auch irgendwie zurecht gekommen.
Wie kommst du denn eigentlich aus dem Auto raus, wenn deine Einfahrt so eng ist und dein Auto drin steht?
Gruß aus Hilden
cbs3000