Die Kraftfahrzeugsteuerbescheide sind Folgebescheide der Verwaltungsakte, die die Zulassungsstellen vornehmen. Außer in wenigen Sonderfällen ist bei fehlerhaften Grundlagen daher immer die Zulassungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Julia hat (als Fachfrau vom Dienst) recht.
Ich kann ein Lied davon singen, weil die Zulassungsstellen nicht korrekt arbeiten, teilweise heute noch nach NEFZ CO² Steuer festlegen. Das stimmt kaum noch, insbesondere wenn ein Zulassungsdienst die Unterlagen bei der Behörde einreicht. Der 'Kunde' muss aber beim Zollamt intervenieren, die dann auf die Zulassungsstelle verweisen.
Jetzt soll mal einer versuchen dort jemand zu erreichen, damit das falsch festgelegte geändert wird. Das hat bei mir 2 Monate und diverse Telefonate und e-mails mit CoC Anhängen gedauert.
Abgesehen davon wird zur Zeit in den Ämtern eine neue >elektronische< Zulassungs-Software eingeführt mit den üblichen Verwirrungen und Frustpotential.
Opel-Fan ich wünsche Dir, dass Du bald einen korrekten Steuerbescheid vom Zollamt erhälst.