Alles anzeigenHier muss doch niemand gegen Opel vorgehen. Ansprechpartner ist immer der Händler.
Es gibt einen Leasingvertrag, dort ist klar beschrieben, wann zu liefern ist und was deine Möglichkeiten sind bei Verzug.
Nach 6 Wochen eine Fristsetzung von 2 Wochen. Und zwar den Händler.
Wenn er dann nicht liefert, kannst du den Vertrag kündigen. Dafür brauchts keinen Anwalt. Ist die Aufgabe des Händlers, sich mit Opel rumzuschlagen, nicht deine.
Wenn der Händler weiterhin Interesse hat, das Auto zu verkaufen, wird er dir schon ein Angebot machen oder Alternativen aufzeigen. Oder eben die Kündigung akzeptieren und seine Provision verlieren.
Bei mir war nach der Fristsetzung plötzlich 2 Tage später das Auto auf dem Hof. Ob jetzt Zufall oder nicht, sei mal dahingestellt. Aber man muss sich als Kunde ja nicht alles gefallen lassen.
..also ich habe (Leasing) nicht den Händler in Verzug gesetzt sondern die Opel Bank... Kündigung geht auch an die Leasing - dann aber in Kopie auch an den Händler.. in so einem Dreiecksgeschäft ist die Bank der Vertragspartner... das ist zumindest mein Kenntnisstand..