Ich hab Kontakt zu 3 Opel Autohäusern die das Problem theoretisch kennen aber praktisch noch keinen Fall der nicht- Zulassung hatten.
Servus Acki,
dann wäre es doch super von Dir, wenn du mal für mich den Kontakt herstellen könntest, um zu erfahren, wie die die Fahrzeuge zulassen.
Nochmal: Es geht nicht um Tageszulassungen, oder Gebrauchtwagen, die VOR dem 07.07.24 erstmals zugelassen waren. Es handelt sich um Lagerfahrzeuge oder Vorlauffahrzeuge, die noch nicht nach der Richtlinie VO 2018/858 ausgestattet sind. Dazu zählen z.B. Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Unfalldatenspeicher, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Rückfahrassistent, Reifendrucküberwachung, Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.
Und bei den beiden dick markierten Voraussetzungen fehlt es beim Opel Grandland aktuell. Selbst Fahrzeuge die aktuell vom Band laufen, haben die aktuellen Voraussetzungen noch nicht. Erst der Nachfolger wird alle Assistenzsysteme haben.
Wie ebenfalls schon geschrieben, wurde von anderen Herstellern im Vorfeld eine Sammel-Ausnahmegenehmigung erwirkt bei KBA. Nur Stellantis hat dies aktuell noch nicht.
Also wenn deine bekannten Autohäuser die Sammel-Ausnahmegenehmigung für den Grandland zur Verfügung stellen können, sehr gern, her damit. Lass ich mir auch was kosten.
Eine EINZEL-Ausnahmegenehmigung kann selbst beantragt werden. Aber auch das hatte ich bereits geschrieben. Privatperson für 238€, Bearbeitungsdauer aktuell ca. 5 Wochen+.
Und die Einzelgenehmigung ist nicht meine Aufgabe. Opel muss ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, was zulassungsfähig ist.
Und das ist es aktuell nicht.
Im Anhang mal ein Beispiel von Landrover/Jaguar, deren Sammel-Ausnahmegenehmigung. Kostet übrigens für den Hersteller pro Fahrzeugtyp 123,-€ für die ersten 10 Fahrgestellnummern, jede weitere FIN 10,30€.
Wenn jetzt Stellantis bzw. Opel alle Einzeln abfragt kommt da ein nettes Sümmchen zusammen.
Oder, wie ich wohl eher vermute, die sitzen das aus, bis sich der Kunde selbst das Teil besorgt oder der Händler die 238,-€ übernimmt, weil er das Fzg. ausliefern möchte.
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Hier nochmal ein Text aus dem Netz von mein auto:
Neue Assistenzsysteme werden Pflicht
In einem weiteren Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden ab dem 7. Juli 2024 in Deutschland verschiedene Assistenzsysteme in allen neu zugelassenen Pkw verpflichtend sein. Dazu gehören Systeme wie ein automatischer Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent und ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Auch ein Rückfahrassistent, ein Abbiegeassistent, ein Kollisionswarner und eine Blackbox zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung bei Unfällen werden obligatorisch.
Diese Maßnahme folgt einer EU-Verordnung und gilt bereits seit dem 6. Juli 2022 für neu entwickelte Autos. Ab dem 7. Juli 2024 müssen sie in allen neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Aktuelle Fahrzeuge müssen diese Systeme nach derzeitigem Stand nicht nachrüsten.