Hallo GLX-Gemeinde,
bin gestern über dieses Forum gestolpert und habe meine Situation gespiegelt gesehen.
Mein GLX Ultimate 2.0 D (AHK/PD etc.) wurde 04/2018 ausgeliefert und hat seither ca. 6 – 7mal einen Systemabsturz; neben der Meldung: 'Abstandsradar defekt -Abstandsüberwachung deaktiviert', waren diverse Funktionen eingefroren und einige, sonst inaktive, Kontrollleuchten dauerhaft angeschaltet. Nach unspezifischer Wartezeit, während das Fzg. abgestellt bzw. ausgeschaltet war, hat sich das Problem jedoch scheinbar egalisiert.
Aufgrund der zeitweiligen Funktionslosigkeit des Sonnenrollos für das Panoramadach war der Wagen bereits mehrfach (3x) beim FOH und wies, insoweit ausgelesen, ca. 30 Fehlercodes auf, die "nahezu alle" gelöscht werden konnten. Nachdem die komplette Baugruppe (Rollo) ausgetauscht wurde und der Fehler erneut auftrat, meinte die Werkstatt des FOH, das Rollo müsse nur neu initialisiert werden und gab als Ursache für den Defekt an, dass mutmaßlich eine Stromunterbrechung verantwortlich sei.
Vor einigen Tagen, trat der eingangs beschriebene Systemabsturz, während eines Italienurlaubs, erneut auf und weitete sich dieses Mal aus; so war, neben dem regelwidrigen dauer-haften Betrieb diverser Kontrollleuchten, zumindest der Blinker, die Hupe, das Abblendlicht etc. außer Betrieb und zudem erstmals das Navi und das Radio auf Werkseinstellungen zurückgestellt und auch nicht mehr einstellbar (z. B. Sprachwahl gem. Profilfoto). Da sich das Problem, trotz mehrfachem Ein- und Ausschalten nicht beheben ließ, sah ich mich gezwungen, etwa 16 Km bis zur FeWo ohne Blinker und Hupe etc., also verkehrssicherheitswidrig, zurückzulegen.
Mittlerweile vermute ich auch den Zusammenhang der Systemabstürze mit dem wiederholt vorübergehend funktionslosen Panoramadachrollo. Ebenso haben die Fehlercodes angebliche Fehler beim tatsächlich problemlosen Anhängerbetrieb aufgezeigt, was mutmaßlich auch dem Softwarefehler zuzuordnen sein dürfte.
Rechtserforderlich (Rücktritt vom Kaufvertrag) habe ich nun dem FOH (Verkäufer) eine Frist zur Nacherfüllung gem. §§ 281 I 1, 323 I BGB bis zum 02.10.2018 gesetzt und das Fzg. seit vorgestern in dessen Werkstatt; sollte das Problem nicht nachhaltig behoben werden und der Fehler nach dem 02.10.2018 erneut auftreten, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fzg. zurückgeben, da ich nicht bereit bin an einem 40 000 €-Auto, spätestens nach Ablauf der Garantiezeit, zu meinen Lasten herumbasteln zu lassen und auch nicht willens bin, die sporadischen Fahrzeugausfälle hinzunehmen bzw. die verkehrswidrige Inbetriebnahme zu vertreten.
Werde vom Fortgang berichten.